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   OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07   

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OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 12 U 123/07 (https://dejure.org/2008,7118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 295; ; ZPO § 301; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1; VVG § 61
    Zum Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils ist u. a., dass von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur ein Teil des Klagebegehrens zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH NJW 1997, 1709; BGH NJW 1999, 1035).

    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

  • KG, 30.10.2003 - 12 U 291/01

    Verkehrsunfallhaftung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils ist u. a., dass von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur ein Teil des Klagebegehrens zur Endentscheidung reif ist (vgl. BGH NJW 1997, 1709; BGH NJW 1999, 1035).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99

    Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Da jedoch im Streitfall nach den vorstehenden Ausführungen der Rechtsstreit insgesamt auch gegenüber dem Beklagten zu 1. zur Endentscheidung reif ist, macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits betreffend die Klage gegen den Beklagten zu 1. an sich zu ziehen und gem. § 538 Abs. 1 ZPO in der Sache abschließend zu entscheiden (vgl. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1992, 511, 512; BGH NJW-RR 1994, 379, 381; BGH NJW 1999, 1035, 1036), zumal sich die Parteivertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit dieser Möglichkeit ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07
    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17

    Feststellung einer Unfallmanipulation bei ungewöhnlicher Häufung von

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265; Senatsurteile vom 17.01.2008 - 12 U 123/07 - und vom 18.12.2008 - 12 U 152/08; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gem. § 286 ZPO (vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil v. 17.01.2008 - 12 U 123/07, VRS 114, 257).
  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten (OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 603 f., OLG Brandenburg, VRS 114, 257 ff. jeweils m. w. N.).
  • LG Krefeld, 25.09.2008 - 3 O 101/08

    Der Schadensersatzanspruch eines Klägers ist aufgrund der Widerrechtlichkeit der

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestattet eine entsprechende Feststellung gemäß § 286 ZPO (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.01.2008, 12 U 123/07, zit. nach Juris.).
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