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OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62
Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
Wann eine solche Gefahr gegeben ist, entzieht sich exakter wissenschaftlicher Umschreibung (vgl. BGHSt 18, 271, 272). - BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob vorliegend ausnahmsweise wegen der Dauerstraftat der einheitlichen Fahrt mit dem Kraftfahrzeug ohne entsprechende Fahrerlaubnis, Haftpflichtversicherung und mit falschen Kennzeichen die vom Angeklagten während dieser Fahrt möglicherweise weiteren begangenen Straftaten einer selbständigen Beurteilung zugänglich sind (vgl. hierzu BGHSt 39, 390 für das Dauerdelikt der Zuhälterei in Tateinheit mit Vergewaltigung). - BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76
Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
6 Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch setzt voraus, dass die infolge der Beschränkung in Rechtskraft erwachsenen Feststellungen zur Tat eine hinreichende Grundlage für die Prüfung des Schuldspruches und der Rechtsfolgenentscheidung bilden (vgl. BGHSt 27, 70;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 16). - KG, 05.05.2004 - 1 Ss 6/04
Abgrenzung von Verkehrsstraftat und Verkehrsordnungswidrigkeit: Befahren einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
Auch fällt das vom Amtsgericht geschilderte Fahren des Angeklagten entgegen der Fahrtrichtung nicht unter die die Nichtbeachtung der Vorfahrt betreffende Tatbestandsausformung des § 315c StGB (vgl. KG in NStZ-RR 2004, 285). - BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 98/08
Ein gleichwohl beschränktes Rechtsmittel erstreckt sich auch dann auf den Gesamtvorgang, wenn das Erstgericht zu Unrecht Tatmehrheit angenommen hat (vgl. BGHSt 21, 256ff.).
- OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 51/22
Begriff der Sachen von bedeutendem Wert im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB
Obschon der neue Tatrichter alle in Tateinheit stehenden Delikte in einer neuen Hauptverhandlung ohnehin wiederum zu prüfen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 Ss 98/08 -), sei bemerkt, dass jedenfalls zweifelhaft ist, ob die Feststellungen zum Schuldspruch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf einer tragfähigen Beweisgrundlage beruhen.