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   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11   

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https://dejure.org/2012,32749
OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Preisklauselgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtzinsanpassung bei unwirksamer Wertsicherungsklausel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Schriftformverstoß kippt Wertsicherungsklausel! (IMR 2013, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74

    Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Daneben ist grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Kläger aufgrund eines Leistungsvorbehalts gemäß §§ 316, 315 BGB berechtigt ist, die Miet- bzw. Pachtanpassung einseitig nach billigem Ermessen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157), also entsprechende Leistungsklage zu erheben.

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 9.5.2012 ausgeführt, trifft die Beweislast dafür, dass die Anpassung unter den gegebenen Umständen auch der Billigkeit entspricht, denjenigen, der die Mietzinsänderung verlangt, hier also die Klägerin (BGH, Urteil vom 21.01.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157).

    Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).

    Soweit aber im konkreten Fall ein Anlass zu Berücksichtigung zusätzlicher Umstände gegeben ist, entspricht die Erhöhung nur dann der Billigkeit, wenn sie auch diesen Umständen gerecht wird (BGH, Urteil vom 21.1.1976 a.a.O.).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Hinsichtlich der Verwirkung, also der Frage, ob sich die Geltendmachung rückständiger Forderungen unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB als unzulässig darstellt, bedarf es des Zeit- und des Umstandsmoments (vgl. BGH, FamRZ 1988, 370).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Verwirkung Ansprüche nur unterliegen, soweit sie bereits fällig geworden sind (BGH, FamRZ 1988, 370).

  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB ist grundsätzlich erforderlich, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH, NJW 2008, 365).

    Sie bedürfen ebenfalls der Schriftform, es sei denn, dass es sich um unwesentliche Handlungen handelt (BGH, NJW 2008, 365, 366 Tz. 11).

  • OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 U 61/04

    Zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Grundmiete auf Grund einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die Genehmigung einer automatischen Wertsicherungsvereinbarung in einem Immobilienmietvertrag wird nicht fingiert, wenn die von den Parteien erstrebte langfristige Bindung wegen Verfehlens der gesetzlich gebotenen Schriftform scheitert (OLG Rostock, NZM 2005, 506; Neuhaus, MDR 2010, 848, 849).

    Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die für diese Auffassung angeführte Entscheidung des BGH (NJW-RR 2011, 309) ist aber nicht einschlägig.

    Der zweite Leitsatz jener Entscheidung lautet, dass § 3 Satz 2 WährG auf vor 1998 geschlossene Verträge anwendbar bleibt, wenn ein endgültig abgeschlossener Sachverhalt zu beurteilen ist, was dann der Fall ist, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, NJW-RR 2011, 309, 310 Tz. 13).

  • OLG Celle, 20.12.2007 - 4 W 220/07

    Eintragung einer neuen Erbbauzinsreallast mit Wertsicherungsklausel in das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Heller/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger, NZM 2009, 564, 566).

    Da diese Übergangsvorschriften nur an die Genehmigung anknüpfen, wird angenommen, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Hellner/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564, 566).

  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 98/72

    Vertragspflicht aus einem Mietvertrag hinsichtlich des Übergabezustands der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die Zustimmung der anderen Vertragspartei kann dadurch erreicht werden, dass sie klageweise zur Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung verurteilt wird (vgl. BGH, NJW 1973, 1498, 1499).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Parteien eines Miet- oder Pachtvertrages, die über die Wertsicherung der Miet- bzw. Pachtschuld eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung getroffen haben, verpflichtet, eine Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt (BGH, NJW 1975, 44, 45).
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Schon vor Einführung von § 213 BGB mit Wirkung ab 1.1.2002 war in Bezug auf die seinerzeit vorgesehene Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung nach § 209 Abs. 9 Abs. 1 BGB anerkannt, dass sich der Umfang der Unterbrechungswirkung durch den mit dem Klageantrag geltend gemachten, den Streitgegenstand bildenden Leistungsanspruch bestimmt und alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst werden, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus den dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten lassen; auf die rechtliche Begründung kommt es nicht an (BGH, NJW 2000, 3492, 3493; vgl. auch BGH, NJW-RR 1994, 514, 515).
  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Denn es ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 9.5.2012 ausgeführt hat, von dem Grundsatz auszugehen, dass es, wenn ein Verbotgesetz aufgehoben wird, bei der Nichtigkeit der Geschäfte bleibt, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben (BGH, DtZ 1994, 347, 348; Wiegner, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 61 Rn. 14).
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

  • OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98

    Anteilige Prämien aus 1993 und 1994 für eine Gebäudesachversicherung und

  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05

    Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

  • OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07

    Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00

    Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 119/04

    Umfang der Zwangsverwaltung; Verfolgung von Ansprüchen auf Ersatz schuldhaft

  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 3 U 15/07

    Zwangsverwaltung; Abtretung; Mietvertrag: Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf

  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 3 U 135/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer Kombination von Staffelmiete und Indexklausel

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Das Oberlandesgericht hat seine in ZMR 2013, 184 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Die Übernahme von Kosten in einer hier allenfalls in Betracht kommenden Größenordnung ist bei den übrigen Kostengrößen nahezu völlig zu vernachlässigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2005, 30 U 121/05, juris Rn. 63, OLGR 2006, 138; siehe auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, juris Rn. 53, ZMR 2008, 371; ebenso im Ansatz, wenn auch wegen der Höhe im konkreten Fall verneinend OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 3 U 75/11, juris Rn. 63) .
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    OLG Brandenburg v. 17.10.2012, 3 U 75/11 Rn. 63 und KG Berlin v. 28.02.2005, 12 U 74/03 Rn. 33ff), wird unterschiedlich beantwortet, bedarf im vorliegenden Fall aber keiner Entscheidung.
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