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   OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18   

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OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18 (https://dejure.org/2018,48385)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2018 - 11 W 24/18 (https://dejure.org/2018,48385)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 11 W 24/18 (https://dejure.org/2018,48385)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Die inzwischen aber wohl ganz herrschende Ansicht, der der Senat beigetreten ist, stellt - im Anschluss an die Entscheidung des BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04, LS 2 und Rdn. 13 ff. (juris = BeckRS 2004, 9361) - ab auf den " richtigen " Wert der (mutmaßlichen) Hauptsache, der sich - ohne jedweden Vorläufigkeits-Abschlag - nach Einholung des Gutachtens bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des jeweiligen Antragstellers ergibt beziehungsweise auf den Teil davon, auf den sich die Beweiserhebung erstreckt (vgl. Koeble Kniffka/Koeble, BauR-Kompendium, 4. Aufl., 2. Teil Rdn. 173; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rdn. 16 beim Stichwort " Selbstständiges Beweisverfahren ", jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.07.1996 - 21 W 17/96

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Gemäß der Entscheidung des OLG Hamm, Beschl. v. 11.03.1997 - 21 W 17/96, LS und Rdn. 3 f. (juris = BeckRS 1997, 30997850) sollen die Kosten der Beseitigung des Mangels und seiner Folgen stets zu addieren sein, auch wenn Letztere gar nicht Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens sind.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2005 - 13 W 77/04

    Beginn und Ablauf der Beschwerdefrist bei einer Beschwerde gegen die Festsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Ob in diesem Zusammenhang bei einem selbstständigen Beweisverfahren wie hier für den Fristbeginn stets auf dessen Beendigung abzustellen ist (so OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2013 - 16 W 41/12, Rdn. 7 m.w.N., juris = BeckRS 2013, 05772), ob es vielmehr auf den (in der Regel rechtskräftigen) Abschluss eines parallel laufenden beziehungsweise nachfolgenden Klageverfahrens ankommt, selbst wenn daran lediglich ein Antragsteller und ein Streithelfer beteiligt sind (so KG, Beschl. v. 23.08.2002 - 4 W 219/01, Rdn. 1 f. m.w. N., juris = BeckRS 9998, 18958), oder ob letztlich allein ausschlaggebend ist, ob ein solches Streitverfahren tatsächlich durchgeführt respektive angestrengt wird (so OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 17.01.2005 - 13 W 77/04, LS und Rdn. 5 m.w.N., juris = BeckRS 2005, 4398), ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum sehr umstritten.
  • KG, 23.08.2002 - 4 W 219/01

    Anfechtung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Ob in diesem Zusammenhang bei einem selbstständigen Beweisverfahren wie hier für den Fristbeginn stets auf dessen Beendigung abzustellen ist (so OLG Köln, Beschl. v. 04.03.2013 - 16 W 41/12, Rdn. 7 m.w.N., juris = BeckRS 2013, 05772), ob es vielmehr auf den (in der Regel rechtskräftigen) Abschluss eines parallel laufenden beziehungsweise nachfolgenden Klageverfahrens ankommt, selbst wenn daran lediglich ein Antragsteller und ein Streithelfer beteiligt sind (so KG, Beschl. v. 23.08.2002 - 4 W 219/01, Rdn. 1 f. m.w. N., juris = BeckRS 9998, 18958), oder ob letztlich allein ausschlaggebend ist, ob ein solches Streitverfahren tatsächlich durchgeführt respektive angestrengt wird (so OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 17.01.2005 - 13 W 77/04, LS und Rdn. 5 m.w.N., juris = BeckRS 2005, 4398), ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum sehr umstritten.
  • OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 79/09

    Streitwertbeschwerde; Anschlussbeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Von einer Auffassung wird dies mit der Begründung verneint, dass sich weder im Gerichtskostengesetz selbst einschlägige Bestimmungen finden noch (zumindest im Regelfall) das Bedürfnis für einen derartigen Rechtsbehelf gegeben ist (so etwa LAG Stuttgart, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, Rdn. 7, juris = BeckRS 2006, 40772; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.07.2009 - 5 E 79/09, Rdn. 12, juris = BeckRS 2009, 37811; vgl. ferner dazu BeckOK-KostR/Laube, 22. Edition, GKG § 68 Rdn. 47, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2005 - 3 Ta 159/05
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Von einer Auffassung wird dies mit der Begründung verneint, dass sich weder im Gerichtskostengesetz selbst einschlägige Bestimmungen finden noch (zumindest im Regelfall) das Bedürfnis für einen derartigen Rechtsbehelf gegeben ist (so etwa LAG Stuttgart, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, Rdn. 7, juris = BeckRS 2006, 40772; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.07.2009 - 5 E 79/09, Rdn. 12, juris = BeckRS 2009, 37811; vgl. ferner dazu BeckOK-KostR/Laube, 22. Edition, GKG § 68 Rdn. 47, m.w.N.).
  • LSG Hessen, 31.05.2010 - L 1 KR 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Nach anderer Meinung, die vor allem im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit vertreten wird, findet § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO im kostenrechtlichen Beschwerdeverfahren (entsprechende) Anwendung (so etwa LSG Darmstadt, Beschl. v. 31.05.2010 - L 1 KR 352/09 B, Rdn. 27, juris = BeckRS 2010, 70547; LSG Halle [Saale], Beschl. v. 26.04.2012 - L 4 P 1/10 B, Rdn. 17, juris = BeckRS 2012, 69739; vgl. ferner Abschn. A IV Nr. 1.9 des Streitwertkataloges für die Sozialgerichtsbarkeit, Stand März 2017, in BeckOK-Streitwert/Mayer, 24. Edition, Streitwertkataloge; zum § 66 GKG Hartmann, KostG, 47. Aufl., § 66 Rdn. 31 a.E.).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2010 - 10 W 43/10

    Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren: Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Demgegenüber wird in der Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.10.2010 - 10 W 43/10, LS und Rdn. 20 und 24 ff. (juris = BeckRS 2010, 25905), allein darauf abgehoben, worüber - entsprechend dem Begehren des Antragstellers - im selbstständigen Beweisverfahren die Beweisaufnahme erfolgt ist (ebenso Koeble aaO).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11

    Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Die Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.11.2011 - 4 W 246/11, LS und Rdn. 8 (juris = BeckRS 2011, 26640), befasst sich schließlich mit der Frage, wie der Streitwert zu bemessen ist, wenn sich der unmittelbare Gegenstand der Beweissicherung und das mutmaßliche (eigentliche) Hauptsacheinteresse nicht decken, und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass - wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will - deren Wert schon den Gebührenstreitwert des selbstständigen Beweisverfahrens erhöht.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 4 P 1/10

    Streitwertfestsetzung in einem Rechtsstreit auf Zustimmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Nach anderer Meinung, die vor allem im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit vertreten wird, findet § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO im kostenrechtlichen Beschwerdeverfahren (entsprechende) Anwendung (so etwa LSG Darmstadt, Beschl. v. 31.05.2010 - L 1 KR 352/09 B, Rdn. 27, juris = BeckRS 2010, 70547; LSG Halle [Saale], Beschl. v. 26.04.2012 - L 4 P 1/10 B, Rdn. 17, juris = BeckRS 2012, 69739; vgl. ferner Abschn. A IV Nr. 1.9 des Streitwertkataloges für die Sozialgerichtsbarkeit, Stand März 2017, in BeckOK-Streitwert/Mayer, 24. Edition, Streitwertkataloge; zum § 66 GKG Hartmann, KostG, 47. Aufl., § 66 Rdn. 31 a.E.).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2023 - 4 W 4/23

    Beginn der 6-Monatsfrist für die Änderung der Streitwertfestsetzung im

    Allerdings ist die Frage, ob die Änderungsfrist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bei einem selbständigen Beweisverfahren auch dann mit dessen Abschluss beginnt, wenn sich - wie hier - ein Klageverfahren anschließt, in der Rechtsprechung und im Schrifttum durchaus umstritten (zum Meinungsstand vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2018, 11 W 24/18, BeckRS 2018, 38342, Rn. 4; Jäckel in BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 39. Edition, GKG § 63 Rn. 31 Stichwort "Selbstständiges Beweisverfahren").
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