Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5522
OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11 (https://dejure.org/2011,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 9 UF 115/11 (https://dejure.org/2011,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 9 UF 115/11 (https://dejure.org/2011,5522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung gezahlter Zulagen und Prämien bei der Bemessung der Höhe des nachehelichen Unterhalts; Befristung des Unterhaltsanspruchs bei langer Ehedauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des nachehelichen Unterhalts; Befristung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 WF 148/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    25 Insoweit gilt, dass Leistungszulagen, Prämien und sonstige Gratifikationen grundsätzlich bei der Feststellung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen voll heranzuziehen sind, soweit sie als zusätzliches Entgelt oder Anerkennung für nicht überobligationsmäßige Arbeitsleistung gezahlt werden (BGH, FamRZ 1982, 250; OLG Oldenburg, NJW-RR 2009, 1657; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtssprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage, Rz. 792; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 1 Rz. 74).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Werden tatsächlich Unterhaltsleistungen erbracht, so sind für das jeweilige Steuerjahr auch die Vorteile in Anspruch zu nehmen (BGH, FamRZ 2008, 968).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH, FamRZ 2010, 1637; 1971).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80

    Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    25 Insoweit gilt, dass Leistungszulagen, Prämien und sonstige Gratifikationen grundsätzlich bei der Feststellung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen voll heranzuziehen sind, soweit sie als zusätzliches Entgelt oder Anerkennung für nicht überobligationsmäßige Arbeitsleistung gezahlt werden (BGH, FamRZ 1982, 250; OLG Oldenburg, NJW-RR 2009, 1657; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtssprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage, Rz. 792; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage, § 1 Rz. 74).
  • OLG München, 08.12.1981 - 4 UF 247/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Als Ausgleich für die Erschwernis ist dem Unterhaltspflichtigen aber ein gewisser Bonus zu belassen, der durch die Rechtsprechung überwiegend mit 1/3 angesetzt wird (OLG München, NJW 1982, 835).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Bei dieser Sachlage ist ein Vorwegabzug des Volljährigenunterhalts gerechtfertigt (BGH, FamRZ 2009, 1300).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Der Antragsteller als Unterhaltsschuldner, der sich mit seinem Begehren nach Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der dafür sprechenden Tatsachen (BGH, FamRZ 2010, 875; 1637).
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    Nach einer Übergangszeit kann der Unterhalt bis auf den ehebedingten Nachteil herabgesetzt werden, der sich aus der Differenz des angemessenen Unterhaltsbedarfs mit dem erzielten oder erzielbaren eigenen Einkommen ergibt, was jedoch voraussetzt, dass der eheangemessene Bedarf den angemessenen Lebensbedarf übersteigt (BGH, FamRZ 2010, 2059).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11
    (BGH, FamRZ 2011, 628).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht