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   OLG Brandenburg, 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16 (39/16)   

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https://dejure.org/2016,58467
OLG Brandenburg, 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16 (39/16) (https://dejure.org/2016,58467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16 (39/16) (https://dejure.org/2016,58467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2016 - (2) 53 Ss 64/16 (39/16) (https://dejure.org/2016,58467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit der Bezeichnung der Durchsuchung der Wäsche eines Strafgefangenen als "fetischistisches Verhalten"

  • rechtsportal.de

    StGB § 185 Abs. 1 ; StGB § 193
    Strafbarkeit der Bezeichnung der Durchsuchung der Wäsche eines Strafgefangenen als "fetischistisches Verhalten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.01.2001 - 5St RR 378/00

    Wertungsexzess als ehrverletzendes Werturteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Beteiligte an gerichtlichen Verfahren dürfen im Kampf um Rechtspositionen auch drastische Bewertungen von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen, selbst wenn sie objektiver Beurteilung nicht standhalten (vgl. BGH NJW 1982, 2248; BayObLG NJW 2001, 1511; KG, Urt. v. 11. Januar 2010 - 1 Ss 470/09, zit. nach Juris).
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Ein Beteiligter muss und darf daher Kritik üben und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen dürfen, ohne sogleich befürchten zu müssen, der Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. BayObLG NStZ-RR 2002, 40, 42).
  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Juli 2014 - 1 BvR 482/13, zit. nach Juris).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Die Annahme einer Schmähkritik setzt voraus, dass die Äußerung jenseits polemischer und überspitzter Kritik eine persönliche Herabsetzung darstellt, bei der - losgelöst vom Sachbezug - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, zit. nach Juris).
  • OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Handelt es sich demnach um eine Meinungsäußerung, die weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik darstellt, ist eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. OLG Koblenz, Beschl v. 7. Oktober 2009 - 2 Ss 130/09, zit. nach Juris; BayObLG NStZ 2005, 2015).
  • KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09

    Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
    Beteiligte an gerichtlichen Verfahren dürfen im Kampf um Rechtspositionen auch drastische Bewertungen von Vorgängen als persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen, selbst wenn sie objektiver Beurteilung nicht standhalten (vgl. BGH NJW 1982, 2248; BayObLG NJW 2001, 1511; KG, Urt. v. 11. Januar 2010 - 1 Ss 470/09, zit. nach Juris).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).

    In einer solchen Situation werden dem Betroffenen auch scharfe und anklagende Formulierungen zugebilligt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.10.2004 - 1St RR 153/04, juris Rn. 29, NJW 2005, 1291; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12, StraFo 2015, 3'0).

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