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   OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03   

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OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03 (https://dejure.org/2003,7301)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2003 - 7 U 188/03 (https://dejure.org/2003,7301)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 7 U 188/03 (https://dejure.org/2003,7301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflicht des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Fristen bei Aktenvorlage; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht - Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 419
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 437; NJW-RR 2002, 860; je m.w.N.) und des Senats (Beschluss vom 25.2.2003, Az.: 7 U 178/02) hat der Rechtsanwalt bei fristgebundenen Handlungen, zu denen die Einreichung der Berufungsbegründung bei Gericht gehört, den Fristablauf selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der betreffenden Prozesshandlung vorgelegt wird.

    Eine Überprüfung erst am letzten Tag der eingetragenen Frist ist jedoch nicht geeignet, einen Fehler bei der Bestimmung und Eintragung der Berufungsbegründungsfrist so rechtzeitig zu offenbaren, dass eine Fristwahrung gleichwohl noch möglich wäre; deshalb ist diese Prüfung jedenfalls vorher vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2003, 437; KG MDR 1999, 706, 707; Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rn. 509).

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Prozessbevollmächtigte nicht gehalten ist, unmittelbar auf die Vorlage zur Vorfrist hin die Akte zu bearbeiten, sondern deren Wiedervorlage am letzten Tag des Fristablaufs verfügen darf, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt hat, dass die Rechtsmittelbegründung oder ein - erster - Antrag auf Fristverlängerung dann noch rechtzeitig bei Gericht eingereicht werden kann (BGH NJW 1997, 2825, 2826; 1999, 2680).

    Denn zum einen bedeutet dies nicht, dass der Prozessbevollmächtigte die Akten bis zum letzten Tag des Fristablaufs unbearbeitet lassen darf (BGH NJW 1999, 2680); schon das kann hier aber nicht ausgeschlossen werden, da nicht dargetan ist, wie der Prozessbevollmächtigte des Beklagten sich auf die Vorlage der Akten hin verhalten hat.

  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Prozessbevollmächtigte nicht gehalten ist, unmittelbar auf die Vorlage zur Vorfrist hin die Akte zu bearbeiten, sondern deren Wiedervorlage am letzten Tag des Fristablaufs verfügen darf, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt hat, dass die Rechtsmittelbegründung oder ein - erster - Antrag auf Fristverlängerung dann noch rechtzeitig bei Gericht eingereicht werden kann (BGH NJW 1997, 2825, 2826; 1999, 2680).
  • KG, 30.07.1998 - 10 W 3973/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Eine Überprüfung erst am letzten Tag der eingetragenen Frist ist jedoch nicht geeignet, einen Fehler bei der Bestimmung und Eintragung der Berufungsbegründungsfrist so rechtzeitig zu offenbaren, dass eine Fristwahrung gleichwohl noch möglich wäre; deshalb ist diese Prüfung jedenfalls vorher vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2003, 437; KG MDR 1999, 706, 707; Kummer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Rn. 509).
  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Insoweit mag zwar eine kurzzeitige Verzögerung nach der Vorlage der Akten zur Vorfrist unschädlich sein (vgl. BGH NJW 2000, 365, 366; 1999, 2048).
  • BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Insoweit mag zwar eine kurzzeitige Verzögerung nach der Vorlage der Akten zur Vorfrist unschädlich sein (vgl. BGH NJW 2000, 365, 366; 1999, 2048).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 286/01

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Ablaufs einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 7 U 188/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 437; NJW-RR 2002, 860; je m.w.N.) und des Senats (Beschluss vom 25.2.2003, Az.: 7 U 178/02) hat der Rechtsanwalt bei fristgebundenen Handlungen, zu denen die Einreichung der Berufungsbegründung bei Gericht gehört, den Fristablauf selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der betreffenden Prozesshandlung vorgelegt wird.
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