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   OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06   

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https://dejure.org/2007,4501
OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06 (https://dejure.org/2007,4501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 12 U 120/06 (https://dejure.org/2007,4501)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 12 U 120/06 (https://dejure.org/2007,4501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen behaupteter mangelhafter Bau- und Architektenleistungen an Einfamilienhäusern; Mitverschuldenseinwand bezüglich der Kosten einer Kellersanierung ; Die einen Wasserschaden begünstigende Ursache laut Sachverständigengutachten; Erhebliche ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenleistungen - mangelhaft - Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB §§ 249 f.; ; B... GB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 425 Abs. 2; ; BGB § 635 a.F.; ; VOB/B § 3 Nr. 1; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 3; ; HOAI § 15; ; ZPO § 156; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO § 524; ; ZPO § 525; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Bauunternehmers für fehlerhafter Bauausführung aufgrund Planungsfehler des vom Auftraggeber beauftragten Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangel der Planung erkannt: Haftung des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel der Planung erkannt: Volle Haftung des Auftragnehmers! (IBR 2007, 1208)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 929
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Unterlässt ein Bauunternehmer den Hinweis nach § 4 Nr. 3 VOB/B, obwohl er Mängel der Planung erkennt oder erkennen muss, so haftet er auch selbst für die Folgen der fehlerhaften Planung (BGH NJW 1969, 653 (655); BGH BauR 91, 79; Werner/Pastor, aaO., Rn. 1978).

    Maßstab der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem dem Bauherren zuzurechnenden Planungsverschulden des Architekten und dem Verschulden des Bauunternehmers ist vorrangig der Gedanke des Vertrauensschutzes (BGH BauR 1991, 79).

    Die unterlassene Bedenkenanzeige des Beklagten zu 1) führt deshalb bei der erforderlichen Abwägung (vgl. BGH BauR 1991, 79) zu seiner umfänglichen Haftung für die Folgen der Rissbildung an der Fassade.

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Bedient er sich dazu eines Architekten, dessen Bau- und Leistungsbeschreibung unzureichend ist, so hat er für dessen Planungsverschulden und die darauf beruhenden Mängel des Bauwerks nach §§ 254, 278 BGB mit einzustehen (BGH, BauR 1984, 395 (397); Werner/Pastor, aaO., Rn. 2458).

    Umgekehrt besteht eine alleinige Haftung des Bauunternehmers nicht, wenn der Bauherr gegen die ihm obliegende Pflicht, die ihm zumutbare Sorgfalt zum Schutz eigener Interessen anzuwenden (§ 4 Nr. 3 Halbsatz 2 VOB/B), verstößt, insbesondere er vorhandene Informationen nicht sinnvoll auswertet und ausgeschriebene Leistungen nachträglich, wohl um Kosten zu sparen, streicht (BGH BauR 1984, 395 (397)).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Der Auftragnehmer darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (BGHZ 91, 206 (215)).

    Fallen diese Zusatzarbeiten im Rahmen der Gewährleistung an, so sind sie als Sowieso-Kosten zu berücksichtigen (BGH, NJW 1998, 3707 (3708); BGHZ 91, 206 (211 f.)).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    4) Einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, die auch für Ansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B erforderlich ist, soweit sich ein verlangter Schadensersatz mit Mängelbeseitigungskosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B deckt (OLG Düsseldorf, BauR 1997, 312 (313); Ingenstau/Korbion/Wirth, aaO., § 13 Nr. 7 VOB/B Rn. 110), bedurfte es im vorliegenden Fall nicht.

    In solchen Fällen aber, in denen ein Unternehmer den Baumangel oder seine Gewährleistungspflicht ernsthaft bestreitet, auf Mitverantwortlichkeit anderer Baubeteiligter verweist oder sonst von für den Bauherren unzumutbaren Bedingungen abhängig macht, bedarf es einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht mehr (Werner/Pastor, aaO., Rn. 1657 a.E.; BGH NJW 1983, 1731; BGH, NJW-RR 1995, 939; Düsseldorf, BauR 1997, 312 (313); Rostock, BauR 1998, 552).

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    In diesem Fall gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers aus dem Bauvertrag, den Auftraggeber auf diesen Tatbestand hinzuweisen und ihn so vor Schäden zu bewahren (BGH BauR 1983, 70 (72); BGH BauR 1970, 57 (58); OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98 (99)).
  • BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70

    Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Unterlässt der Bauunternehmer die Bedenkensanzeige, obwohl er Mängel der Planung positiv erkannt hat, so ist er für den daraus folgenden Schaden allein verantwortlich (BGH aaO.; BGH BauR 1973, 190; BGH BauR 1975, 420).
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 93/00

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Ihre Grenze findet eine mögliche Umdeutung aber, wenn schutzwürdige Interessen des Gegners entgegenstehen (BGH NJW-RR 2001, 279; Zöller/Greger, aaO., Vor § 128 Rn. 25).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Die Umdeutung entsprechend der Grundsätze des § 140 BGB ist zwar auch bei prozessualen Erklärungen zulässig, und für sie kommt es nicht entscheidend auf den tatsächlichen Parteiwillen an, sondern es genügt, wenn die Bewertung der Prozesserklärung von dem mutmaßlichen Parteiwillen gedeckt wird (BGH NJW 1987, 3263).
  • OLG Hamm, 23.09.1994 - 12 U 117/93

    Haftet Architekt, wenn AG Plan eigenmächtig ändert?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Sie hat nicht einmal auf Bedenken gegen die Abweichung der Klägerin zu 1) von der ursprünglichen Planung hingewiesen, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (vgl. OLG Hamm BauR 1995, 269 (270)).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06
    Die Möglichkeit einer Umdeutung würde wegen der daraus folgenden Unklarheit über den Umfang des Anschlussrechtsmittels die Beklagten außerstande setzen, nach dem Inhalt des Schriftsatzes vom 02.10.2006 sachgerecht darüber befinden zu können, ob sie das Risiko einer Abänderung des angefochtenen Urteils zu ihren Ungunsten auf die Anschlussberufung in Kauf nehmen oder lieber ihr eigenes Rechtsmittel zurücknehmen und damit dem Anschlussrechtsmittel den Boden entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1990, 447).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94

    Hausanschluß, Rückstausicherung, Prüfungspflicht, Hinweispflicht,

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

  • BGH, 10.07.1975 - VII ZR 243/73

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

  • BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 4 U 163/04

    Schätzung bei Einheitspreis üblich

  • OLG Rostock, 28.10.1997 - 4 U 56/96

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung wegen vergeblichen

  • OLG Stuttgart, 18.10.2007 - 7 U 69/07

    Baumängelhaftung: Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten als

    Zur Erreichung der Baumängelfreiheit fällt die Umsatzsteuer auf die erforderlichen Bauleistungen an (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.01.2007, 12 U 120/06, zit. nach JURIS).
  • OLG Rostock, 23.09.2020 - 4 U 86/19

    Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Mangelhaftigkeit eines

    Im Weiteren ist eine Nachbesserungsaufforderung einschließlich einer entsprechenden Fristsetzung nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B, die auch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B notwendig ist, seitens des Klägers nicht erfolgt; sie ist aber jedenfalls zwischenzeitlich aufgrund einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung des Beklagten entbehrlich (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007, Az.: 12 U 120/06, - zitiert nach juris -, Rn. 46 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11

    Architektenvertrag: Bedenkenanmeldepflicht des Überwachers gegenüber dem Planer;

    Solche Kosten wären sog. Sowieso-Kosten (vgl. Brandenburgisches OLG, a.a.O. ; auch Urteil v. 18.01.2007, 12 U 120/06, zitiert nach juris).
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