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   OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13   

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https://dejure.org/2014,2247
OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13 (https://dejure.org/2014,2247)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2014 - 2 U 13/13 (https://dejure.org/2014,2247)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 2 U 13/13 (https://dejure.org/2014,2247)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 16.12.2010 - 2 U 24/09

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung: Schmerzensgeld wegen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13
    Der Senat hat in einer früheren Besetzung die Beklagte mit Urteil vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, zur Zahlung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für die Zeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2008 verurteilt und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den gesamten weiteren materiellen Schaden aus dem Vorfall vom 29.04.2001 zu ersetzen.

    Dass sich der monatliche Bruttoverdienstausfall der Klägerin bis zum 31.12.2008 - nur - auf diesen Betrag belief, ist durch das Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09, rechtskräftig und gemäß § 322 Abs. 1 ZPO für die Parteien dieses Rechtsstreits verbindlich festgestellt worden.

    20 Entgegen der von dem Landgericht - im Einklang mit dem Urteil des Senats vom 16.12.2010, Az. 2 U 24/09 - vertretenen Ansicht ist nach Ansicht des Senats allerdings für den hier streitgegenständlichen Zeitraum als zweiter konkreter Anhaltspunkt die Entwicklung des Lohnindexes zu berücksichtigen, die sich aus den veröffentlichten Statistiken des Statistischen Bundesamtes ergibt.

  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13
    Für die erst nach dem Ende der Rechtshängigkeit der Ansprüche fällig werdenden Monatsraten besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen (vgl. BVerwG 38, 49, 51 f.).
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 300/08

    Schadenersatz bei Körperverletzung: Tatrichterliche Schätzung des Erwerbsschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13
    1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil vom 09.11.2010, Az. VI ZR 300/08, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 17 ff.) muss der Geschädigte als Grundlage für die nach § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO vorzunehmende Schätzung des Verdienstausfalls so weit wie möglich konkrete Anhaltspunkte für die Prognose seiner beruflichen Entwicklung dartun und gegebenenfalls beweisen, doch dürfen insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94

    Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13
    Für die Zukunft hat die Klägerin nach heutiger Schätzung auf der vorstehenden Grundlage einen Anspruch auf Zahlung von monatlich 1.005,48 EUR + 276, 78 EUR = 1.282,26 EUR , der bis zum Tag des voraussichtlichen gesetzlichen Rentenalters zu befristen ist (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1272).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91

    Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2014 - 2 U 13/13
    Der Inhalt solcher veröffentlichter amtlicher Statistiken ist als offenkundige Tatsache nicht beweisbedürftig (vgl. § 291 ZPO) und kann verwertet werden, wenn die Parteien zuvor darauf hingewiesen worden sind (vgl. BGH Urteil vom 06.05.1993, Az. I ZR 84/91, zitiert nach Juris, dort Rz. 13), was hier mit der Terminsverfügung vom 23.09.2013 geschehen ist.
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