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   OLG Brandenburg, 18.03.2019 - 13 UF 11/17   

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https://dejure.org/2019,7875
OLG Brandenburg, 18.03.2019 - 13 UF 11/17 (https://dejure.org/2019,7875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2019 - 13 UF 11/17 (https://dejure.org/2019,7875)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2019 - 13 UF 11/17 (https://dejure.org/2019,7875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Volljährigenadoption - keine entgegenstehenden Vermögensinteressen des leiblichen Eltern-teils ohne konkrete Gefahr eines Bedürftigwerdens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volljährigenadoption bei unkonkreter Gefahr des Bedürftigwerdens des leiblichen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils steht Volljährigenadoption mit Wirkung als Minderjährigenadoption nicht entgegen - Bloß denkbare Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit unerheblich

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1533
  • FamRZ 2019, 1718
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.06.2019 - 1 UF 178/18

    Volljährigenadoption als Volladoption

    Soweit sich das Amtsgericht diesbezüglich auf die Rechtsprechung des OLG Brandenburg beruft (a.a.O. Rn 31; sh. auch Beschluss v. 18.3.2019 - 13 UF 11/17 = NZFam 2019, 368 und Beschluss vom 12.3.2019 - 9 UF 190/17 = NZFam 2019, 507), sieht sich der Senat mit dieser Rechtsprechung nicht in einem Widerspruch, denn das OLG Brandenburg hat in diesen Entscheidungen lediglich zutreffend darauf hingewiesen, dass jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen der Verwirkung des Elternunterhaltsanspruches gem. § 1611 BGB gegeben seien, nicht von überwiegenden wirtschaftlichen Interessen des Elternteils im Sinne von § 1772 Abs. 1 S. 2 BGBG auszugehen sei.
  • EGMR, 20.04.2021 - 58718/15

    STÜKER v. GERMANY

    In einem Beschluss vom 18. März 2019 (Az. Nr. 13 UF 11/17) befand das Oberlandesgericht B. in einem Fall, in dem die leibliche Mutter ein stabiles und regelmäßiges Einkommen hatte, dass eine Adoption nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürfe, dass die leibliche Mutter in der Zukunft einen Unterhaltsanspruch gegen das Kind haben könnte; das Beschwerdegericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine konkrete Gefahr bestehe, die leibliche Mutter werde in der Zukunft wegen Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit auf Unterhaltsleistungen angewiesen sein.
  • OLG Frankfurt, 08.06.2020 - 6 UF 229/15

    Versorgungsausgleich: Auswirkungen des Gebots der gleichwertigen Teilhabe nach §

    Schon wenn bei der Umrechnung nur des Kompensationszuschlags für den Wegfall eines Invaliditätsschutzes ein niedrigerer Rechnungszins als derjenige angewendet wird, der bei der Abzinsung der auszugleichenden Versorgung verwendet wird, ist dem Gebot der gleichwertigen Teilhabe und zwar insbesondere dem der gleichen Wertentwicklung nicht genügt (BGH, ebd.; OLG Celle FamRZ 2019, 1718; OLG Hamm FamRZ 2018, 706).
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