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   OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06   

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OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06 (https://dejure.org/2007,8885)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 4 U 164/06 (https://dejure.org/2007,8885)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 4 U 164/06 (https://dejure.org/2007,8885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Werklohnansprüchen für die Ausführung von Arbeiten durch einen Kaufmann für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Vorliegen einer stillschweigenden Abnahme bei vorbehaltsloser Zahlung des Werklohns seitens des Bestellers an den Unternehmer; Berechnung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 195; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 640; ; BGB § 641 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 172 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 189; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 691 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rückwirkung der Zustellung für Verjährungsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Mahnbescheid "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt? (IBR 2007, 1344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1943
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Eine Zustellung ist als "demnächst" anzusehen, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles alles Zumutbare für ihre alsbaldige Durchführung unternommen haben (BGH NJW 2004, 3775, 3776; 1999, 3125; Zöller/ Greger, ZPO, 26. Aufl., § 167, Rn. 10).

    Dabei geht indes ein jedes nachlässige, auch nur leicht fahrlässige Verhalten der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten, das zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung führt, zu ihren Lasten (BGH NJW NJW 2006, 3206; 2004, 3775, 3776; NJW-RR 2006, 1436, 1437; 1995, 254).

    Als geringfügig ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2004, 3775, 3776; 2000, 2282; NJW-RR 1995, 254), wobei im Mahnverfahren - und nur dort - die Frist unter Berücksichtigung der in § 691 Abs. 2 ZPO bestimmten Monatsfrist zu bestimmen ist (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2002, 2794 f.).

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Dabei geht indes ein jedes nachlässige, auch nur leicht fahrlässige Verhalten der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten, das zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung führt, zu ihren Lasten (BGH NJW NJW 2006, 3206; 2004, 3775, 3776; NJW-RR 2006, 1436, 1437; 1995, 254).

    Als geringfügig ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2004, 3775, 3776; 2000, 2282; NJW-RR 1995, 254), wobei im Mahnverfahren - und nur dort - die Frist unter Berücksichtigung der in § 691 Abs. 2 ZPO bestimmten Monatsfrist zu bestimmen ist (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2002, 2794 f.).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Dabei geht indes ein jedes nachlässige, auch nur leicht fahrlässige Verhalten der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten, das zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung führt, zu ihren Lasten (BGH NJW NJW 2006, 3206; 2004, 3775, 3776; NJW-RR 2006, 1436, 1437; 1995, 254).

    Ungeachtet dessen hat auch die Partei, die zunächst alles Erforderliche getan hat, nach dem Ablauf einer angemessenen Zeit beim Gericht nachzufragen, wenn eine Verzögerung der Zustellung aus nicht erklärlichen Gründen droht, wobei allerdings ein Abwarten von wenigen Wochen und Monaten noch unschädlich sein kann (BGH NJW-RR 2006, 1436, 1437; 2004, 1575, 1576; NJW 2005, 1194, 1195; 2003, 2380, 2381).

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Der Partei sind lediglich solche Verzögerungen anzulasten, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können, nicht aber solche, die sie nicht zu vertreten hat, wozu insbesondere Störungen im Geschäftsbereich des Gerichts zählen (BGH NJW 2006, 3206; 2003, 2830, 2831; 2001, 885, 887; 2000, 2282; 1999, 3125; Zöller/Greger a.a. O.).

    Dabei geht indes ein jedes nachlässige, auch nur leicht fahrlässige Verhalten der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten, das zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung führt, zu ihren Lasten (BGH NJW NJW 2006, 3206; 2004, 3775, 3776; NJW-RR 2006, 1436, 1437; 1995, 254).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Der Partei sind lediglich solche Verzögerungen anzulasten, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können, nicht aber solche, die sie nicht zu vertreten hat, wozu insbesondere Störungen im Geschäftsbereich des Gerichts zählen (BGH NJW 2006, 3206; 2003, 2830, 2831; 2001, 885, 887; 2000, 2282; 1999, 3125; Zöller/Greger a.a. O.).

    Als geringfügig ist in der Regel ein Zeitraum von bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2004, 3775, 3776; 2000, 2282; NJW-RR 1995, 254), wobei im Mahnverfahren - und nur dort - die Frist unter Berücksichtigung der in § 691 Abs. 2 ZPO bestimmten Monatsfrist zu bestimmen ist (BGH GrundE 2005, 1420; NJW 2002, 2794 f.).

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Ungeachtet dessen hat auch die Partei, die zunächst alles Erforderliche getan hat, nach dem Ablauf einer angemessenen Zeit beim Gericht nachzufragen, wenn eine Verzögerung der Zustellung aus nicht erklärlichen Gründen droht, wobei allerdings ein Abwarten von wenigen Wochen und Monaten noch unschädlich sein kann (BGH NJW-RR 2006, 1436, 1437; 2004, 1575, 1576; NJW 2005, 1194, 1195; 2003, 2380, 2381).

    Nach der Einzahlung des Kostenvorschusses am 21.06.2002 hätte ihm schon nach einigen Monate auffallen können und müssen, dass gleichwohl ein Erlass des Mahnbescheids und dessen Zustellung an die Beklagte nicht stattgefunden haben; vor diesem Hintergrund hätte er mit der Nachfrage beim Mahngericht nicht bis zum 10.05.2005 zuwarten dürfen, sondern - spätestens - im Januar oder Februar 2005 eine Klärung der Angelegenheit herbeiführen müssen (vgl. BGH NJW 2005, 1194, 1195).

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Eine Zustellung ist als "demnächst" anzusehen, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles alles Zumutbare für ihre alsbaldige Durchführung unternommen haben (BGH NJW 2004, 3775, 3776; 1999, 3125; Zöller/ Greger, ZPO, 26. Aufl., § 167, Rn. 10).

    Der Partei sind lediglich solche Verzögerungen anzulasten, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können, nicht aber solche, die sie nicht zu vertreten hat, wozu insbesondere Störungen im Geschäftsbereich des Gerichts zählen (BGH NJW 2006, 3206; 2003, 2830, 2831; 2001, 885, 887; 2000, 2282; 1999, 3125; Zöller/Greger a.a. O.).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht darf die Partei abwarten (BGH NJW 1993, 2811, 2812; 1986, 1347, 1348; Zöller/ Greger, aaO, § 167, Rn. 15); auf die Anforderung hin hat sie den Vorschuss jedoch unverzüglich einzuzahlen (BGH NJW 1986, 1347, 1348; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Der Partei sind lediglich solche Verzögerungen anzulasten, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können, nicht aber solche, die sie nicht zu vertreten hat, wozu insbesondere Störungen im Geschäftsbereich des Gerichts zählen (BGH NJW 2006, 3206; 2003, 2830, 2831; 2001, 885, 887; 2000, 2282; 1999, 3125; Zöller/Greger a.a. O.).
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 164/06
    Bei alledem ist maßgebend der Zeitraum zwischen dem Eintritt der Verjährung und der - verspäteten - Zustellung (BGH NJW 1995, 3380, 3381; 1993, 2320; Thomas/Putzo/ Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 167, Rn. 10).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

  • BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67

    Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

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