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   OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09   

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https://dejure.org/2010,13978
OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09 (https://dejure.org/2010,13978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2010 - 5 U 15/09 (https://dejure.org/2010,13978)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2010 - 5 U 15/09 (https://dejure.org/2010,13978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des als Wohnhaus geeigneten Gebäudes i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauwerk; Berechtigung; Billigung staatlicher Stellen; Bebauung durch Dritten; Eigenheimbebauung; Erholungsgrundstück; Gebäudeeigentum; Lebensmittelpunkt; Nachzeichnungsprinzip; Nutzer; Rechtsnachfolger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e
    Begriff des als Wohnhaus geeigneten Gebäudes i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. e SachenRBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 19.03.2002 - 9 U 28/01

    Vermögensauseinandersetzung von geschiedenen Ehegatten aus der ehemaligen DDR:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Die nach § 929 BGB erforderliche Einigung konnte danach formlos erfolgen (BGHZ 154, 132, 137 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 2002, 692, 695 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02

    Gesetzlicher Übergang des Baulichkeiteneigentums bei zu Erholungszwecken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Die nach § 929 BGB erforderliche Einigung konnte danach formlos erfolgen (BGHZ 154, 132, 137 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 2002, 692, 695 m. w. N.).
  • BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04

    Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Diesem Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Beklagten die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 2005 (NJW-RR 2005, 1256 ff.) nicht entgegen, weil die Voraussetzungen des SachenRBerG zum Stichtag 2. Oktober 1990 sämtlich in der Person der Zeugin Z... erfüllt waren und der Kläger als Rechtsnachfolger der Zeugin Z... zur Geltendmachung dieser Ansprüche berechtigt ist.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung können sich Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergeben (BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 220/08

    Möglichkeit zur Erhebung einer Einrede wegen Versagung der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Verstöße gegen materielles Baurecht oder vertragliche Vereinbarungen wären in diesem Zusammenhang unbeachtlich (BGH WuM 2009, 530 f).
  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 139/04

    Verurteilung zum Abschluss eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Die erforderliche Billigung staatlicher Stellen konnte dabei ohne Weiteres noch nachträglich erfolgen (BGH NJW-RR 2005, 666).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99

    Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 5 U 15/09
    Hierbei müssen hinsichtlich der Bauweise (Größe, Mauerwerk, Raumaufteilung), Ausstattung (Heizung, sanitäre Anlagen) und seiner Erschließung (Wasser und Abwasser, Strom, Zufahrt) für eine Wohnnutzung gewisse bautechnische Mindestanforderungen gewahrt werden (BGH VIZ 2001, 503, 504; Brandenburgisches Oberlandesgericht VIZ 1998, 54, 55; 151, 152 f).
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