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   OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13   

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OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13 (https://dejure.org/2013,34703)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 (https://dejure.org/2013,34703)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2013 - 11 W 47/13 (https://dejure.org/2013,34703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein schlechtes Gutachten ist kein Befangenheitsgrund! (IBR 2014, 242)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rdn. 14, NJW 2005, 1869 = BGH-Rp 2005, 1004; ferner BGH, Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rdn. 9f., juris = BeckRS 2003, 00094; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rdn. 4, NJW-RR 2011, 1555 = BauR 2012, 132; OLG München, Beschl. v. 26.11.1976 - 25 W 2464/76, VersR 1977, 939).

    A... R... am 29. Januar 2010 für den Antragsteller ein schriftliches Privatgutachten betreffend Schäden an den Betonflächen der Abfallumladestation Scharfenberg erstattet hat (Kopie Anlage ASt 25/GA I 240 ff.), um den Sohn der gerichtlichen Sachverständigen handelt, hatte diese schon mit ihrem Schreiben vom 01. September 2010 (GA I 317, 318) mitgeteilt; seitens der Antragsgegnerin zu 1), die ausweislich des Schriftsatzes ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 07. Oktober 2010 (GA II 327 f.) spätestens ab diesem Tage davon wusste, ist der Umstand nicht zum Anlass für eine Befangenheitsablehnung genommen worden, die gemäß § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO zwecks Fristwahrung und Vermeidung der Folge des § 230 ZPO grundsätzlich unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB hätte erklärt werden müssen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rdn. 7, NJW 2005, 1869 = BGH-Rp 2005, 1004).

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, muss es sich dabei um objektive Tatsachen handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Gutachter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. jüngst BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12, Rdn. 10, MDR 2013, 739 = NJW-RR 2013, 851, 164, m.w.N.).

    Eine schematische Betrachtungsweise ist allerdings grundsätzlich nicht gerechtfertigt; so hat etwa bei den verhaltensbezogenen Ablehnungsgründen regelmäßig eine Prüfung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles daraufhin zu erfolgen, ob das Handeln des gerichtlichen Gutachters Belastungstendenzen zum Nachteil einer der Parteien erkennen lässt (zur Überschreitung des Gutachtenauftrages vgl. jüngst BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12, Rdn. 11 ff., MDR 2013, 739 = NJW-RR 2013, 851).

  • OLG Stuttgart, 19.01.2010 - 1 W 5/10

    Schadenersatzprozess wegen Arzt- und Krankenhaushaftung: Ablehnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Denn persönliche oder berufliche Verbindungen eines Gutachters zu einem Dritten sind prinzipiell nicht geeignet, dessen Ablehnung zu rechtfertigen, sofern damit nicht zugleich unmittelbare Beziehungen zu einer verfahrensbeteiligten Partei verbunden sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.01.2010 - 1 W 5/10, Rdn. 8, Justiz 2010, 201 = VersR 2010, 499; ferner BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 10, § 406 Rdn. 22 a.E.).

    b) Durch das Verhalten der gerichtlichen Sachverständigen bei der Vorbereitung und Durchführung der hier in Rede stehenden Begutachtung sind gleichermaßen keine - aus Sicht einer objektiven, ruhig und vernünftig urteilenden Partei (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.01.2010 - 1 W 5/10, Rdn. 6, Justiz 2010, 201 = VersR 2010, 499) - plausiblen Zweifel an der Unbefangenheit begründet worden.

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1975 - U (Baul) 2/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Soweit die Gutachterin ihre ergänzenden Ausführungen vom 10. Februar 2013 damit eingeleitet hat, sie beantworte die ihr gestellten 42 Zusatzfragen "als Hilfe zur Überwindung der Verständnisschwierigkeiten des Mitarbeiters der ... Kanzlei" der Antragsgegnerin zu 1) und gebe dabei "auch zu den in diesem Fragenkatalog genannten vertraglichen Gesichtspunkten (HOAI, DIN...) Fakten" an, die "hätten bekannt sein müssen" (GA III 540), handelt es sich offenbar um eine - unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände noch hinnehmbare und maßvolle (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 13.11.1969 - 8 U 99/63, MDR 1970, 243; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.03.1975 - U (Baul) 2/71, BB 1975, 627; ferner Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl., Rdn. 651; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rdn. 9) - Reaktion auf die Angriffe gegen ihr erstes Gutachten, das seitens der Beschwerdeführerin mit anwaltlichem Schriftsatz vom 14. September 2011 (GA II 482 ff.) eingangs insgesamt als unbrauchbar bezeichnet und dann, speziell hinsichtlich der Beantwortung der einzelnen Fragen, als falsch, unvollständig beziehungsweise nicht nachvollziehbar beanstandet wird.
  • OLG Frankfurt, 17.02.1988 - 22 U 275/87

    Verzicht auf Entscheidungsgründe; Beschlüsse; Prozeßhandlung; Unwiderruflichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.12.2012 - 17 W 141/12

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Jedenfalls ist der hier vorliegende Sachverhalt nicht mit jenen vergleichbar, die den durch die Beschwerdeführerin zitierten Entscheidungen des OLG Köln, Beschl. v. 03.12.2012 - 17 W 141/12 (BauR 2013, 498), und des KG, Beschl. v. 06.09.2007 - 12 W 52/07 (NZV 2008, 359 = VersR 2009, 566), zugrunde liegen; dort war es einerseits zu gehäuften, den Verfahrensbevollmächtigten der ablehnenden Partei abwertenden, persönlich herabwürdigenden, unsachlichen Äußerungen gekommen, die dessen lautere Verhandlungsführung, bautechnische Fachkunde, Erfahrung in Bauprozessen und intellektuelle Fähigkeit zur Erfassung baulicher Gegebenheiten und Erklärungen des Sachverständigen betrafen, sowie andererseits zu - ersichtlich emotional hervorgerufenen - sprachlichen Entgleisungen und Ausfällen, die die persönliche Betroffenheit des dortigen Sachverständigen und seine mangelnde Fähigkeit belegten, hierauf verhältnismäßig zu reagieren.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05

    Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer im selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    5 1. Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der nach ganz herrschender Meinung, die der Senat teilt, auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung findet, jedenfalls sofern eine besondere Eilbedürftigkeit der Beweissicherung dem - wie hier - nicht entgegensteht (arg. § 492 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.05.2006 - VI ZB 29/05, Rdn. 12 a.E., NJW-RR 2006, 1312 = NZBau 2006, 648; BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 10, § 406 Rdn. 7; Zöller/ Greger, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rdn. 1; jeweils m.w.N.), kann ein durch das Gericht bestellter Sachverständiger - von der im Streitfall nicht einschlägigen Konstellation seiner Vernehmung als Zeuge abgesehen (§ 406 Abs. 1 Satz 2 ZPO) - aus denselben Gründen abgelehnt werden, die zur Zurückweisung eines Richters berechtigen.
  • OLG München, 26.11.1976 - 25 W 2464/76

    Mangelnde Sachverständigenqualifikation; Zivilprozeß; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rdn. 14, NJW 2005, 1869 = BGH-Rp 2005, 1004; ferner BGH, Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rdn. 9f., juris = BeckRS 2003, 00094; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rdn. 4, NJW-RR 2011, 1555 = BauR 2012, 132; OLG München, Beschl. v. 26.11.1976 - 25 W 2464/76, VersR 1977, 939).
  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    Von der Niederschrift tatsächlicher Feststellungen wird - analog § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 und § 574 Abs. 1 ZPO - abgesehen (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.02.1988 - 22 U 275/87, NJW 1989, 841 = MDR 1989, 168; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.1995 - 1 W 2/95, NJW-RR 1995, 1212 = MDR 1995, 743; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 329 Rdn. 11; ferner Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 329 Rdn. 34; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13
    L... P... hinauslaufen; hierfür steht der Beschwerdeführerin - ebenso wie den beiden Beschwerdegegnern - nach der Zivilprozessordnung, speziell deren § 411 Abs. 3 und 4 sowie deren § 397 i.V.m. § 402 (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22.05.2007 - VI ZR 233/06, Rdn. 3, BauR 2007, 1610 = NJW-RR 2007, 1294, m.w.N.) - ein anderer Weg offen.
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

  • OLG Celle, 13.11.1969 - 8 U 99/63
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Ob der beauftragte Sachverständige in der Tat parteilich ist, ob er sich unvoreingenommen fühlt und ob das Gericht insoweit Zweifel hegt, spielt in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Rolle (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, Rn. 5; Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, juris).

    b) Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet allerdings nach der ständigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft; Mängeln der genannten Art sehen sich beide Seiten in gleicher Weise ausgesetzt und das Prozessrecht gibt mit den §§ 411 und 412 ZPO sowohl dem Gericht als auch den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, um solche Fehler zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die spätere gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rn. 14, juris; Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rn. 9 f., juris; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rn. 4, juris; Senat, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 W 47/13 Rn. 6).

    Die Beschwerdeentscheidung hat - anders als ein erstinstanzlicher Beschluss nach § 406 Abs. 4 ZPO - einen Ausspruch hinsichtlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu enthalten (vgl. Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, m.w.N. juris).

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

    Ob der beauftragte Sachverständige in der Tat parteilich ist, ob er sich unvoreingenommen fühlt und ob das Gericht insoweit Zweifel hegt, spielt in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Rolle (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, Rn. 5; Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, juris).
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