Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11207
OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06 (https://dejure.org/2007,11207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2007 - 1 U 17/06 (https://dejure.org/2007,11207)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 1 U 17/06 (https://dejure.org/2007,11207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Unterlassung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung im geschäftlichen Verkehr; Ausnahme vom Grundsatz der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren; Kriterien für die Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einer Meinungsäußerung; ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 294; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 938; ; ZPO § 940; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 186

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1 Satz 2; StGB § 186
    Unterlassungsklage wegen Tatsachenbehauptung - Abgrenzung Meinungsäußerung von Tatsachenbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung von Berichterstattung und Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird, vielmehr ist der Begriff der Meinungsäußerung insoweit umfassend anzuwenden (BVerfG Bd. 61, S. 1 ff.; BGHZ 45, S. 296 ff.; BGH NJW 1994, S. 2614 ff.; Senat NJW 1999, S. 3339 ff.).

    Die unwahren Behauptungen haben aus der maßgeblichen Sicht des unbefangenen Durchschnittsrezipienten (vgl. statt vieler Senat NJW 1999, S. 3339 ff., S. 3340 m.w.N.) auch ehrverletzenden Charakter.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfG, NJW 1999, S. 1322 ff., S. 1324; BGH VersR 1979, S. 53 ff.).

    Alle vorgenannten Äußerungen der Verfügungsbeklagten überschreiten als negatives Werturteil nicht die Grenzen des von der Verfassung garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung und sind nicht etwa als Schmähkritik anzusehen (vgl. hierzu etwa BVerfG NJW 1999, S. 1322 ff.).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Die Meinungsäußerung ist durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens, der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden geprägt (vgl. hierzu BVerfGE 85, S. 1 ff; Bd. 61, S. 1 ff; BGH NJW 2000, S. 199 ff.; Senat NJW 1999, S. 1113 ff.).

    Eine unzulässige bloße Schmähkritik liegt erst dann vor, wenn die persönliche Herabsetzung und Diffamierung oder öffentliche Anprangerung im Vordergrund steht und ein etwaiges sachliches Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff.).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Im Falle einer derartigen engen Verknüpfung von Berichterstattung und Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird, vielmehr ist der Begriff der Meinungsäußerung insoweit umfassend anzuwenden (BVerfG Bd. 61, S. 1 ff.; BGHZ 45, S. 296 ff.; BGH NJW 1994, S. 2614 ff.; Senat NJW 1999, S. 3339 ff.).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn bereits eine Verletzungshandlung (Äußerung) vorliegt (vgl. nur BGH NJW 1999, S. 356).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01

    Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Hiervon ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt etwa auch für Ansprüche auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen, wenn die Wiederholung der Äußerung zu befürchten ist (arg. § 938 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu Senat, NJW-RR 2002, S. 1127 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    An die Widerlegung der hiernach indizierten Widerholungsgefahr werden strenge Anforderungen gestellt; im Allgemeinen muss der Äußernde eine - vertragsstrafenbewehrte - Unterlassungserklärung abgeben, die nach Lage des Einzelfalls geeignet ist, ihn von einer Wiederholung der Äußerung abzuhalten (BGH, NJW-RR 2001, S. 485; NJW 1987, S. 3251).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Aufgrund der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilrechtlichen Ehrenschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB ist es - jedenfalls bei Unterlassungsansprüchen - Sache des Anspruchsgegners, die Wahrheit einer zur Verletzung der Ehre des Anspruchsstellers geeigneten Tatsachenbehauptung zu beweisen (BGH NJW 1998, S. 3047, S. 3049; Zöller/ Greger, a.a.O., vor § 284 Rdnr. 21 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.02.1990 - 15 W 16/90

    Hoferbfolge des überlebenden Ehegatten beim Ehegattenhof

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten - zumindest, nachdem der Verfügungsbeklagte am Verfahren beteiligt worden ist - hinsichtlich der Beweislastverteilung keine Besonderheiten; § 920 Abs. 2 ZPO enthält keine Sonderregelung für die Beweislastverteilung, sondern lässt lediglich anstelle der förmlichen Beweisführung die Glaubhaftmachung im Sinne von § 294 ZPO zu (OLG Koblenz, OLGZ 1990, S. 284 ff., 247; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 916 Rdnr. 6 a m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
    Die Meinungsäußerung ist durch Elemente des Meinens und Dafürhaltens, der subjektiven Einschätzung des Mitteilenden geprägt (vgl. hierzu BVerfGE 85, S. 1 ff; Bd. 61, S. 1 ff; BGH NJW 2000, S. 199 ff.; Senat NJW 1999, S. 1113 ff.).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 191/76

    Wiederholung nicht bewiesener ehrverletzender Verdächtigungen

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19

    Auftreten als Bevollmächtigter

    Von dem Grundsatz, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden darf, sind die Fälle ausgenommen, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt für Ansprüche auf Unterlassung insbesondere in den Fällen, in denen eine Wiederholung des streitgegenständlichen Verhaltens konkret zu befürchten steht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 1 W 5/20
    Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Fälle, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt etwa für Ansprüche auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen, wenn die Wiederholung der Äußerung konkret zu befürchten ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).

    In diesem Fall trägt nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich der Verfügungsbeklagte als Äußernder hinsichtlich der Wahrheit der behaupteten Tatsache die Darlegungs- und Beweislast (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 22 mwN).

  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 8/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen ehrverletzender

    Seine Beweislast folgt aus der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilrechtlichen Ehrenschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB, wobei im einstweiligen Verfügungsverfahren gemäß § 294 ZPO die Glaubhaftmachung genügt (vgl. statt vieler Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az. 1 U 17/06, zitiert nach juris Rdnr. 22).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21

    Anspruch auf auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen Schutz eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB dabei der Prozesspartei obliegt, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.2.2007, 1 U 17/06 - juris).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13

    Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung trägt nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrenschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB dabei regelmäßig die Prozesspartei, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.02.2007, 1 U 17/06, Rdnr. 22, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20

    Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung trägt nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB dabei die Prozesspartei, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.2.2007, 1 U 17/06, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 1 U 12/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung trägt nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrenschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB dabei die Prozesspartei, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.02.2007, 1 U 17/06, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2021 - 1 U 68/20

    Unterlassung der Löschung eines Inhalts auf einer Internetplattform; Keine

    Von dem Grundsatz, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen werden darf, sind die Fälle ausgenommen, in denen der Verfügungskläger dringend auf einen gerichtlichen Titel angewiesen ist und ihm ein Abwarten auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden kann; letzteres gilt für Ansprüche auf Unterlassung insbesondere in den Fällen, in denen eine Wiederholung des streitgegenständlichen Verhaltens konkret zu befürchten steht (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, Az.: 1 U 17/06, juris Rn. 16; Senat, NJW-RR 2002, 1127).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 1 W 1/10

    Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptung: Beweislastverteilung im

    Aufgrund der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilrechtlichen Ehrenschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB ist es - jedenfalls bei Unterlassungsansprüchen - Sache des Anspruchsgegners, die Wahrheit einer zur Verletzung der Ehre des Anspruchstellers geeigneten Tatsachenbehauptung zu beweisen (BGH NJW 1998, S. 3047 f., 3049; Senat, Urteil vom 19. Februar 2007, 1 U 17/06; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., vor § 284 Rdnr. 21).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22

    Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen;

    Zwar folgt die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich der Darlegungs- und Beweislast in einem Hauptsacheverfahren (Senat, Beschluss vom 11.5.2015, 1 W 14/15; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 6a vor § 916, und § 920, Rn. 9; MünchKomm./Drescher, ZPO, 6. Aufl., § 120, Rn. 21), in dem die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB regelmäßig bei der Prozesspartei liegt, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.2.2007, 1 U 17/06, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 C 14.277

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Androhung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht