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   OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06   

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https://dejure.org/2008,17276
OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06 (https://dejure.org/2008,17276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2008 - 3 U 173/06 (https://dejure.org/2008,17276)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2008 - 3 U 173/06 (https://dejure.org/2008,17276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages, hilfsweise auf Neuberechnung der Schuld aus einem Darlehensvertrag unter Reduzierung des geschuldeten Zinssatzes; Erfordernis der Vermittlung eines zutreffenden und vollständigen Bildes über sämtliche Umstände ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung wegen Falschinformation über die freie Veräußerbarkeit von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfonds

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Pflichten umfasst alle mit der Anlageentscheidung verbundenen Nachteile, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung den Kreditnehmer veranlasst hätte, vom ganzen Projekt Abstand zu nehmen (vgl. BGH NJW 1992, 2148).
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Die angesprochenen Interessenten dürfen sich daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem solchen Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft haben und dass darin über alle Umstände aufgeklärt wird, die für den Entschluss, sich zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung sind (BGHZ 71, 284, 287).
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Eine Bank überschreitet die Rolle des Kreditgebers, wenn sie den Eindruck erweckt, sie habe die Anlage mit positivem Ergebnis überprüft (BGH NJW 1992, 2560).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Anlagemodells muss der Anlageinteressent in dem Emissionsprospekt zutreffend und vollständig aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 03.12.2007 - II ZR 21/06).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dem sich der Senat anschließt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (vgl. BGH WM 2004, 1823).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGHZ 79, 337, 344, ZIP 2000, 296, 297; NJW 2004, 2228).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 3 U 173/06
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der im Allgemeinen die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt, ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche Umstände zu vermitteln, welche für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind (BGHZ 79, 337, 344, ZIP 2000, 296, 297; NJW 2004, 2228).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Auch in diesem Fall ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Anlage vorzeitig weiterveräußert werden kann, für den durchschnittlichen Anleger von wesentlicher Bedeutung für seine Anlagescheidung und erfordert deshalb eine deutliche Aufklärung (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 10. Mai 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 7 bis 10; BGH; Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Urteil vom 19. März 2008, 3 U 173/06, juris Rn. 22-24).
  • VG Aachen, 12.12.2008 - 9 K 421/07

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Ausgleichung von Konzessionsabgaben;

    vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1982 - VI ZR 301/81 -, BGHZ 85, 50; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2008 - 3 U 173/06 -, juris; LG Essen, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 6 O 491/07 -, juris.
  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Auch in diesem Fall ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Anlage vorzeitig weiterveräußert werden kann, für den durchschnittlichen Anleger von wesentlicher Bedeutung für seine Anlageentscheidung und erfordert deshalb eine deutliche Aufklärung (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 10. Mai 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 7 bis 10; BGH; Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Urteil vom 19. März 2008, 3 U 173/06, juris Rn. 22-24).
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