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   OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06   

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https://dejure.org/2008,13364
OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06 (https://dejure.org/2008,13364)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2008 - 4 U 208/06 (https://dejure.org/2008,13364)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2008 - 4 U 208/06 (https://dejure.org/2008,13364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechenbare Verletzung von Aufklärungspflichten eines Vermittlers bei der Vermögensanlage; Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei Vorliegen der Haustürsituation zum Abschluss des Vorausdarlehensvertrages; Aufklärungspflicht einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HWiG § 3; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1; HWiG § 3 Abs. 1; BGB § 242
    Voraussetzungen des Widerrufs eines darlehensfinanzieten Immobilienkaufs - Institutionelles Zusammenwirken - Haustürwiderruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Selbst wenn insoweit Pflichtverletzungen als solche bejaht werden könnten - was bereits zweifelhaft ist (vgl. dazu im Einzelnen nur: Senatsurteil vom 06.09.2006 - 4 U 175/05), könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu nur: Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - Rn. 27; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 49) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.

    In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen dem Verkäufer, den von ihm beauftragten Vermittler und der finanzierenden Bank kommt hinzu, dass dann, wenn die Angaben objektiv evident so grob falsch waren, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung gerade zu verschlossen, eine Beweislastumkehr zugunsten des Kreditnehmers dahin eingreift, dass die Kenntnis der Bank vermutet wird (dazu grundlegend nur: BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 50 ff.).

    Steht - wie hier - nur eine in dem Kaufpreis enthaltene verdeckte Innenprovision in Rede, verbleibt es dabei, dass die Bank - ebenso wie dies für einen Verkäufer gilt - nur dann ungefragt zur Aufklärung verpflichtet ist, wenn die versteckte Innenprovision mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Eigentumswohnung, so dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung ihres Kunden durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. nur: BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 47, BGH Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 6/06 - Rn. 18).

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 4 U 175/05

    Aufklärungs- und Hinweispflichten bei kreditfinanzierter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Selbst wenn insoweit Pflichtverletzungen als solche bejaht werden könnten - was bereits zweifelhaft ist (vgl. dazu im Einzelnen nur: Senatsurteil vom 06.09.2006 - 4 U 175/05), könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu nur: Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - Rn. 27; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 49) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 06.09.2006 (4 U 175/05 - dort S. 18/19) ausgeführt hat, ergeben sich die wesentlichen Informationen, deren die Kläger auch hier zur Beurteilung der Finanzierungskonstruktion bedurften, mit hinreichender Deutlichkeit aus den Regelungen in dem von ihnen unterzeichneten Darlehensvertrag.

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    d) sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet (zuletzt BGH Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 6/06 - Rn. 16) .

    Steht - wie hier - nur eine in dem Kaufpreis enthaltene verdeckte Innenprovision in Rede, verbleibt es dabei, dass die Bank - ebenso wie dies für einen Verkäufer gilt - nur dann ungefragt zur Aufklärung verpflichtet ist, wenn die versteckte Innenprovision mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Eigentumswohnung, so dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung ihres Kunden durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. nur: BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 47, BGH Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 6/06 - Rn. 18).

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur: Urteil 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - Rn. 18/19), wonach der Beitritt zu einem Mietpool dem banküblichen Bestreben nach einer genügenden Absicherung des Kreditengagements Rechnung trägt und für den Darlehensnehmer nicht notwendig nachteilig ist, sondern auch zu einer Risikoreduzierung führt, weil das Risiko, bei einem Leerstand der Wohnung keine Miete zu erzielen, auf alle Mietpoolteilnehmer verteilt wird.

    Dass mit dem Beitritt zu dem konkreten Mietpool bezogen auf die C... Straße in B... den Beklagten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bekannte spezifische Gefahren verbunden waren wie etwa eine Überschuldung des Mietpools oder eine bereits notwendig gewordene Darlehensgewährung, für die die Kläger hätten haften müssen (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - Rn. 27), haben die Kläger nicht vorgetragen.

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Dazu bedarf es der Darlegung sämtlicher Vor- und Nachteile der beiden Finanzierungsmodelle (so für die Darlegung eines Beratungsfehlers bei der Kombination von Festzinskredit mit einer als Tilgungsersatz dienenden Kapitallebensversicherung im Vergleich mit einem Annuitätendarlehen: BGH Urteil vom 15.10.2004 - V ZR 223/03).
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Unstreitig hat es keinen unmittelbaren Kontakt zwischen den Klägern und den Beklagten gegeben; es ist auch kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass der ausweislich des Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages (Anlage D 2; Bl. 310) für die I... Immobilien ... GmbH und die B... GmbH tätige Vermittler zum Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen den Beklagten und den Klägern bevollmächtigt war (zu einer entsprechenden Argumentation vgl. nur: BGH Urteil vom 12.06.2007 - XI ZR 112/05 - Rn. 11 zitiert nach juris).
  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Gerade insoweit unterscheiden sich die Angaben in dem hiesigen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag von denjenigen in dem der Entscheidung des BGH vom 10.07.2007 - XI ZR 243/05 - zugrunde liegenden Fall: Die dortige Falschangabe bezog sich darauf, in welchem Umfang aus den Mitteln des zu erwerbenden Fondsanteils Provisionen zu zahlen waren, was in dem dortigen Prospekt dahin aufgeschlüsselt war, dass der Fondsanteil Kosten des Grunderwerbs und u.a. Vertriebskosten in Höhe von 6, 08 % deckte, während tatsächlich - von dem dortigen Kläger behauptet - aus dem Fondsanteil nicht nur 6, 08 %, sondern insgesamt 15 bis 16 % Provisionen gezahlt worden waren.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Selbst wenn insoweit Pflichtverletzungen als solche bejaht werden könnten - was bereits zweifelhaft ist (vgl. dazu im Einzelnen nur: Senatsurteil vom 06.09.2006 - 4 U 175/05), könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu nur: Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - Rn. 27; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 49) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 4 U 208/06
    Darauf, ob es darüber hinaus an einem hinreichenden Vortrag der auch insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Kläger für die Kenntnis der Beklagten von der sittenwidrigen Überteuerung fehlt (BGH Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - Rn. 16), kommt es deshalb nicht mehr an.
  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 4 U 50/08

    Bankdarlehen zur Finanzierung einer Eigentumswohnung: Wissensvorsprung und

    aa) Soweit die Kläger unter diesem Gesichtspunkt in erster Linie eine fehlende Aufklärung über die Kombination eines endfälligen Darlehens mit zwei nacheinander anzusparenden Bausparverträgen rügen, könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu nur: Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - Rn. 27; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 49), der der Senat ebenfalls in bereits ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. etwa Urteil vom 19.03.2008 - 4 U 208/06 - S. 7) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.
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