Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der dinglichen Übertragung eines Grundstücks durch einen Minderjährigen
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der dinglichen Übertragung eines Grundstücks durch einen Minderjährigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 22.01.2014 - 54 F 220/13
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
- OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 9 WF 48/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04
Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Eine Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Rechtsgeschäfts ist in diesem Fall nicht veranlasst (BGH FamRZ 2005, 359 ).Selbst wenn der unter Rücktrittsvorbehalt insoweit stehende (schuldrechtliche!) Schenkungsvertrag schwebend unwirksam wäre (§§ 107, 108 Abs. 1 BGB ), kann der dingliche Rechtserwerb als solcher aufgrund getrennter Handhabung nicht zu einer Haftung des Minderjährigen gemäß § 346 Abs. 2 bis 4 BGB führen (BGH FamRZ 2005, 359 ).
Eine derartige Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB ) setzt das Entstehen des zu sichernden schuldrechtlichen Übereignungsanspruches voraus (BGHZ 150, 138, 142), begründet diesen jedoch nicht und hat auch keine sonstigen persönlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zur Folge, weshalb sie den mit dem Eigentumserwerb verbundenen Vorteil nicht beseitigt (BGH FamRZ 2005, 359 ).
Denn die aus der Eigentumsübertragung folgende Haftung des Erwerbers für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks begründet keinen Rechtsnachteil im Sinne des § 107 BGB (BGH FamRZ 2005, 359, 362); einen weitergehenden Inhalt besitzt auch die genannte vertragliche Regelung nicht.
- BayObLG, 15.02.1979 - BReg. 2 Z 29/78
Überlassung eines mit Grundpfandrechten über seinen Wert belasteten Grundstückes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Ein rechtlicher Vorteil ist zu bejahen, wenn der Minderjährige aus seinem Vermögen, das er bei Abschluss des Vertrags besitzt, nichts aufgeben und auch keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt (BayObLGZ 1979, 49, 53). - BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Eine derartige Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB ) setzt das Entstehen des zu sichernden schuldrechtlichen Übereignungsanspruches voraus (BGHZ 150, 138, 142), begründet diesen jedoch nicht und hat auch keine sonstigen persönlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers zur Folge, weshalb sie den mit dem Eigentumserwerb verbundenen Vorteil nicht beseitigt (BGH FamRZ 2005, 359 ).
- OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 57/11
Grundbuch: Überprüfung der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Entsprechendes gilt für den Vertretungsausschluss nach § 1795 BGB (BGH FamRZ 1975, 480; OLG Frankfurt FPR 2013, 397; OLG Köln OLG-Report 2003, 290). - OLG Jena, 02.03.2012 - 9 W 42/12
Erfordernis einer familiengrichtliche Genehmigung bei Grundstückserwerb durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Der Senat verweist dafür insbesondere auf die Entscheidung des OLG Jena, NotBZ 2012, 429. - OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03
Mietrecht; Erbrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 9 WF 48/14
Entsprechendes gilt für den Vertretungsausschluss nach § 1795 BGB (BGH FamRZ 1975, 480; OLG Frankfurt FPR 2013, 397; OLG Köln OLG-Report 2003, 290).