Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13881
OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05 (https://dejure.org/2006,13881)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2006 - 4 U 157/05 (https://dejure.org/2006,13881)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2006 - 4 U 157/05 (https://dejure.org/2006,13881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch nach der "Umstellungsaktion" von Anlegerverträgen; Umstellung zwecks Umgehung von Ermittlungen wegen unerlaubter Bankgeschäfte; Begründung der internationalen Zuständigkeit für quasivertragliche Ansprüche; Darlegungslast und Beweislast für die ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § ... 154 a Abs. 2; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 156; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290; ; StGB § 27; ; StGB § 263; ; BRAGO § 118; ; BRAGO § 6; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzpflicht wegen Kapitalanlagebetruges - risikobehafteter Kapitaltransfer; Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung - auch des Senats - dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr näher darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2002, 1280; NJW 1990, 3151).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 136/02

    Beweiswirkung eines Geständnisses im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Auch entfaltet ein in einem anderen Prozess abgelegtes Geständnis nicht die Wirkungen der §§ 288, 290 ZPO; es ist jedoch im Rahmen freier Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 136/02).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Die Zuständigkeit ist allerdings auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung beschränkt; eine Entscheidungskompetenz eines für deliktische Ansprüche zuständigen Gerichts auf alle konkurrierenden, auch nicht deliktischen Ansprüche lehnen der EuGH (NJW 1988, 3088, 3089) und in der Folge der BGH (Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93) ab.
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Dabei muss das Gericht aufgrund dieser Darstellung beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. nur BGH NJW 2000, 3286, 3287; NJW-RR 2002, 1433, 1435; NJW-RR 2003, 69, 70).
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Die Zuständigkeit ist allerdings auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung beschränkt; eine Entscheidungskompetenz eines für deliktische Ansprüche zuständigen Gerichts auf alle konkurrierenden, auch nicht deliktischen Ansprüche lehnen der EuGH (NJW 1988, 3088, 3089) und in der Folge der BGH (Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93) ab.
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welche Angaben einer Partei zumutbar und möglich sind (BGH NJW 2002, 825, 826).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05
    Darüber hinaus erlegt die Rechtsprechung - auch des Senats - dem Gegner der primär behauptungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr näher darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH NJW-RR 2002, 1280; NJW 1990, 3151).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 5 U 223/06
    Der bloße Verlust eines eingesetzten Geldbetrages ist weder Beleg noch Indiz für ein strafwürdiges Verhalten der an dem Anlagegeschäft Beteiligten, vielmehr lässt sich ein schlüssiger Sachvortrag erst nach genauer Kenntnis der Hintergründe von Anlagekonzeption, wirtschaftlichen Verhältnissen der Anlagegesellschaft und tatsächlichen Zahlungswegen erstellen (vgl. OLG Potsdam, Urteil vom 19.4.2006, Az: 4 U 157/05; OLG Dresden, Beschluss vom 19.12.2005, Az: 8 U 1955/05; OLG Frankfurt a.M. , Urteil vom 13.12.2005, Az: 12 U 104/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2006, Az: 1 U 97/05 ).

    Handelt es sich bei dem Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB um eine Strafrechtsnorm, so haben die Zivilgerichte die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beklagten Partei selbständig zu prüfen, da eine strafrechtliche Verurteilung grundsätzlich weder zu einer Beweislastumkehr führt noch eine Bindungswirkung für die Zivilgerichte entfaltet (vgl. BGH NJW 1983, 230 [BGH 22.09.1982 - IVb ZR 576/80]; OLG Potsdam, Urteil vom 19.04.2006, Az.: 4 U 157/05 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht