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   OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06   

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https://dejure.org/2007,15055
OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06 (https://dejure.org/2007,15055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2007 - 12 U 215/06 (https://dejure.org/2007,15055)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2007 - 12 U 215/06 (https://dejure.org/2007,15055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung durch die für Dritte frei zugängliche Aufbewahrung einer mit Reinigungslauge gefüllten Trinkwasserflasche ohne entsprechende Kennzeichnung; Angemessene Berücksichtigung einer Mithaftung des Geschädigten bei der Verurteilung des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § ... 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; StGB § 230; ; ZPO § 287; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Aufbewahrung einer mit Reinigungslauge gefüllten nicht gekennzeichneten Trinkwasserflasche) heraus entstandenen Unfall bei einer Mithaftung des Geschädigten von 33,3 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.03.1968 - VI ZR 187/66

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwahrung von ätzenden Flüssigkeiten in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Er ist der Auffassung, das Landgericht habe sich zu Unrecht an der Entscheidung des BGH vom 12.03.1968 (Az. VI ZR 187/66) orientiert, obwohl der vorliegende Fall mit der dort entschiedenen Konstellation nicht vergleichbar sei.

    Der Eigentümer gefährlicher Gegenstände hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht in die Hände von Personen gelangen, die ihre Gefährlichkeit nicht erkennen oder nicht zu beherrschen vermögen oder dies aus Leichtsinn oder Bosheit nicht wollen; befinden sich Chemikalien in Getränkeflaschen, so sind die Flaschen so aufzubewahren und zu kennzeichnen, dass sie von einer unkundigen Person - etwa einem in der Wohnung arbeitenden Handwerker - nicht mit einem Getränk verwechselt werden können (BGH NJW 1968, S. 1182; Münchener Kommentar-Wagner, BGB, 4. Aufl., § 823, Rn. 511; Staudinger-Hager, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 823 Rn. E 399).

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    W... bescheinigte lebenslange Behandlungsbedürftigkeit, aus der zugleich die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes folgt, hat der Kläger die Möglichkeit künftiger Schadensfolgen hinreichend belegt (vgl. hierzu auch BGH NJW 2001, S. 1432; NJW-RR 1988, S. 445).
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Schließlich ist das Schmerzensgeld an Urteilen für vergleichbare Fälle zu orientieren (BGH VersR 1970, S. 134; Küppersbusch, Ersatzansprüche für Personenschäden, 9. Aufl., Rn. 280).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; VersR 1976, S. 968; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; VersR 1976, S. 968; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; VersR 1976, S. 968; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; VersR 1976, S. 968; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • OLG München, 29.10.1974 - 13 U 1742/73
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Der Senat geht dabei von den Entscheidungen des BGH vom 20.03.1978 (abgedruckt in VersR 1978, S. 668) und des OLG München vom 29.10.1974 (abgedruckt in VersR 1977, S. 654) aus, wobei in den dort entschiedenen Fällen eine Mithaftung des Geschädigten nicht gegeben war und im Fall des OLG München erheblich schwerwiegendere Verletzungsfolgen aufgetreten sind.
  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 207/76

    Begriff des Dritten; Haftung des Vereins für Schädigung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2007 - 12 U 215/06
    Der Senat geht dabei von den Entscheidungen des BGH vom 20.03.1978 (abgedruckt in VersR 1978, S. 668) und des OLG München vom 29.10.1974 (abgedruckt in VersR 1977, S. 654) aus, wobei in den dort entschiedenen Fällen eine Mithaftung des Geschädigten nicht gegeben war und im Fall des OLG München erheblich schwerwiegendere Verletzungsfolgen aufgetreten sind.
  • LG Köln, 13.05.2022 - 12 O 459/19

    Schmerzensgeld zugesprochen: Sah aus wie Limo, war aber Ammoniak

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang den vorliegenden Einzelfall auf seine Vergleichbarkeit mit dem Fall geprüft, welcher der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.04.2007 - 12 U 215/06 -, openJur 2012, 5721, zugrunde lag, wobei der Zeitpunkt der Entscheidung und die Wertentwicklung berücksichtigt wurden.
  • OLG Köln, 12.07.2012 - 8 U 60/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Parkplatz auf die Fahrbahn

    Dabei war allerdings bezüglich eines künftigen Schmerzensgeldanspruchs keine Quotierung nach der Mithaftungsquote, sondern wegen der Unteilbarkeit dieses Anspruchs nur die Berücksichtigung einer Mithaftungsquote als Bemessungsfaktor zu tenorieren (vgl. Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 19.4.2007,12 U 215/06 zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 24.09.2021 - 12 O 459/19
    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang den vorliegenden Einzelfall auf seine Vergleichbarkeit mit dem Fall geprüft, welcher der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.04.2007 - 12 U 215/06 -, openJur 2012, 5721, zugrunde lag, wobei der Zeitpunkt der Entscheidung und die Wertentwicklung berücksichtigt wurden.
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