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   OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03   

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https://dejure.org/2004,11817
OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03 (https://dejure.org/2004,11817)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2004 - 4 U 87/03 (https://dejure.org/2004,11817)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 4 U 87/03 (https://dejure.org/2004,11817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Wirkung eines insolvenzrechtlichen, im Gesamtvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs; Durch eine Grundschuld gesicherte Forderung in einem Vergleich; Folgen einer fehlenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GesO § 7; ; GesO § 12; ; GesO § 13; ; GesO § 16; ; GesO § 16 Abs. 5; ; GesO § 16 Abs. 5 S. 2; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 3; ; VerglO... § 82 Abs. 2; ; VerglO § 82 Abs. 2 S. 1; ; KO § 193 S. 2; ; InsO § 254 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; BGB §§ 422 ff.; ; BGB § 135; ; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 423; ; BGB § 424; ; BGB § 425; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.; ; BGB § 1192; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 1168 Abs. 1; ; BGB § 1169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Freigabe von Rechten aus einer Grundschuld wegen Befriedigung aller Forderungen durch Vergleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 23.08.2001 - 13 U 1340/01

    Bürgenhaftung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Zur Begründung führt sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden (ZIP 2001, 2290 f.) aus, der Abschluß des Vergleichs im Gesamtvollstreckungsverfahren habe keinen Einfluß auf den Bestand der Grundpfandrechte.

    Nach Auffassung des Senats handelt es sich vielmehr um eine ungewollte Regelungslücke, die nach dem Vorbild von Konkurs- und Insolvenzordnung auszufüllen ist (ebenso OLG Dresden, ZIP 2001, 2290 f.).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Ein entsprechender Parteiwille muß sich durch Auslegung des Erlasses ermitteln lassen; im Zweifel hat der Erlass nur Einzelwirkung (BGH NJW 2000, 1942 f.).
  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 47/92

    Wirksamkeit von Grundstücksverfügungen mit Beendigung staatlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Dies gilt jedoch auch, wenn - wie hier - der in seiner Verfügungsmacht Beschränkte diese später wiedererlangt (BGHZ 123, 58, 62).
  • BGH, 10.01.2002 - IX ZR 61/99

    Insolvenzrechtliche Anfechtung gegenüber Einzelrechtsnachfolgern des ersten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Diese sind häufig durch einen Rückgriff auf Vorschriften der Konkursordnung oder - soweit diese als reformbedürftig erkannt wurden - durch die Heranziehung der Insolvenzrechtsreform, gegebenenfalls auch von Rechtsprinzipien, die Konkursordnung und Insolvenzordnung gemeinsam zu Grunde liegen, systemgerecht zu schließen (BGH IX ZR 58/99 vom 20. Januar 2000 und IX ZR 61/99 vom 10. Januar 2002).
  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Der Grundstückseigentümer, der einem Gläubiger eine Sicherungsgrundschuld bestellt, hat bei Wegfall des Sicherungszwecks aus der Sicherungsabrede einen Anspruch auf Rückgewähr des dann nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld (BGH NJW 1985, 800, 801).
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88

    Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Dieser Anspruch gibt dem Grundstückseigentümer gleichzeitig eine Einrede im Sinne der §§ 1192, 1169 BGB, durch die die Geltendmachung der Grundschuld dauernd ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1990, 588).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
    Diese sind häufig durch einen Rückgriff auf Vorschriften der Konkursordnung oder - soweit diese als reformbedürftig erkannt wurden - durch die Heranziehung der Insolvenzrechtsreform, gegebenenfalls auch von Rechtsprinzipien, die Konkursordnung und Insolvenzordnung gemeinsam zu Grunde liegen, systemgerecht zu schließen (BGH IX ZR 58/99 vom 20. Januar 2000 und IX ZR 61/99 vom 10. Januar 2002).
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