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OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 90/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens unter dem Gesichtspunkt der insolvenzrechtlichen Rückgewähr; Bedenken gegen die Schlüssigkeit der auf eine Insolvenzanfechtung gerichteten Klage ; Anfechtbarkeit einer auf die Ermöglichung der Gewaährung einer ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 130 Abs. 3; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 167; ; BGB § 170; ; BGB § 291
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139
Hinweispflicht des Gerichts gemäß § 139 ZPO auch bei anwaltlicher Vertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 20.05.2005 - 13 O 661/04
- OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 90/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98
Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 90/05
Das Gericht muss auf Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage gemäß § 139 ZPO grundsätzlich auch eine anwaltlich vertretene Partei hinweisen, insbesondere dann, wenn der Rechtsanwalt die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt oder darauf vertraut, dass sein schriftsätzliches Vorbringen ausreichend sei (BGH NJW 2001, 2548, 2549).