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OLG Brandenburg, 19.09.2016 - 13 WF 167/16 |
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- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.09.2016 - 13 WF 167/16
Innerhalb der gemäß § 243 FamFG nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist die gesetzliche Wertung des § 98 ZPO (Kostenaufhebung) neben den weiteren, in § 243 S. 2 FamFG als Regelbeispiele aufgeführten Gesichtspunkten zu berücksichtigen, wenn die Beteiligten in einer Unterhaltssache einen Vergleich ohne Kostenregelung schließen (§ 98 S.1 ZPO), wie hier (vgl. BGH NJW 2011, 3654).Die gegen die isolierte Kostenentscheidung nach streitloser Hauptsacheregelung gerichtete statthafte (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933) sofortige Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig (§§ 113 Abs. 1 S 2 FamFG, 91a Abs. 2, 567 ff ZPO).
Innerhalb der gemäß § 243 FamFG nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist die gesetzliche Wertung des § 98 ZPO (Kostenaufhebung) neben den weiteren, in § 243 S. 2 FamFG als Regelbeispiele aufgeführten Gesichtspunkten zu berücksichtigen, wenn die Beteiligten in einer Unterhaltssache einen Vergleich ohne Kostenregelung schließen (§ 98 S.1 ZPO), wie hier (vgl. BGH NJW 2011, 3654).