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   OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12   

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https://dejure.org/2013,40018
OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,40018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,40018)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,40018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2361 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei hoher Wahrscheinlichkeit der Urheberschaft eines Testamentstexts ist auch von eigenhändiger Unterschrift auszugehen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wie sicher muss sich ein Gericht hinsichtlich der Urheberschaft bei einem Testament sein?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei hoher Wahrscheinlichkeit der Urheberschaft eines Testamentstexts ist auch von eigenhändiger Unterschrift auszugehen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Testament gefälscht?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei hoher Wahrscheinlichkeit der Urheberschaft eines Testamentstexts ist auch von eigenhändiger Unterschrift auszugehen

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 5.3.2012 - 3 Wx 57/11; OLG Köln, BeckRS 2012, 01113; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, BeckRS 2010, 18308; OLG München, BeckRS 2010, 03282; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    28 Die Entscheidung über die Abhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 FamFG hat durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf und den Beteiligten bekanntzugeben ist (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; OLG Köln, FGPrax 2011, 128, 129; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 10, § 68 Rn. 8).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Denn § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106, 107 mit zustimmende Anmerkung Sternal; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 125; KG, FGPrax 2011, 122, 123; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 6 f.).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    28 Die Entscheidung über die Abhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 FamFG hat durch Beschluss zu ergehen, der grundsätzlich einer Begründung bedarf und den Beteiligten bekanntzugeben ist (BGH, NVwZ 2011, 127 Rn. 18; OLG Köln, FGPrax 2011, 128, 129; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 10, § 68 Rn. 8).
  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Die diesbezüglichen Ermittlungen sind nur solange fortzuführen, bis der Tatrichter die volle Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache erlangt hat und von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLG, NJOZ 2004, 3823, 3826).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Denn § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106, 107 mit zustimmende Anmerkung Sternal; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 125; KG, FGPrax 2011, 122, 123; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 6 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Denn § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106, 107 mit zustimmende Anmerkung Sternal; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 125; KG, FGPrax 2011, 122, 123; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 6 f.).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 5.3.2012 - 3 Wx 57/11; OLG Köln, BeckRS 2012, 01113; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, BeckRS 2010, 18308; OLG München, BeckRS 2010, 03282; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O.).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12
    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 5.3.2012 - 3 Wx 57/11; OLG Köln, BeckRS 2012, 01113; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, BeckRS 2010, 18308; OLG München, BeckRS 2010, 03282; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2023 - 3 W 96/23

    Erbeinsetzung auf dem Kneipenblock: "Schnucki bekommt alles" ist wirksames

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren - wie dem Erbscheinsverfahren - vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; BGH NJW 1994, 1348; BGH NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1414 f. ; BayObLG FamRZ 2005, 1782 f. ; OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 1994, 93, 94; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1841 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 - und Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Wx 62/13 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2014 - 25 Wx 84/14

    Anforderungen an den Nachweis der Eigenhändigkeit der Unterzeichnung des

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren - wie dem Erbscheinsverfahren - vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; BGH NJW 1994, 1348; BGH NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1414 f.; BayObLG FamRZ 2005, 1782 f.; OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 1994, 93, 94; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1841; OLG Brandenburg Beschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12 - und Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Wx 62/13 -).

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, FamRZ 2013, 1841 f.) und das OLG Brandenburg (vgl. OLG Brandenburg ErbR 2014, 341) haben entschieden, dass bei einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" (90 %) oder bei einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (95 %) der Beweis im eingangs genannten Sinne noch als geführt angesehen werden könne.

  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

    § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG, wonach das Beschwerdegericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder eines Termins absehen kann, wenn eine solche bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, gilt nur dann, wenn bereits für das erstinstanzliche Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 3 Wx 5/12, zitiert nach juris Tz. 26; Sternal in Keidel, a. a. O., § 68 FamFG, Rn. 58a).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament;

    Eine solche Gewissheit liegt auch in Amtsverfahren (wie dem Erbscheinsverfahren) vor, wenn diese einen Grad erreicht hat, "der den Zweifeln Einhalt gebietet", ohne sie völlig ausschließen zu können (vgl. BGH NJW 1993, 935; 1994, 1348; NJW-RR 1994, 567; BayObLG FamRZ 2005, 1014 f; FamRZ 2005, 1782 f; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.5.2013 - 3 Wx 47/12, zit. nach: juris; Senatsbeschluss vom 19.12.2013 - 3 Wx 5/12-).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 394/20

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bzgl. anderer Entscheidungen als

    Auch wenn diese Verfahrensweise durch das Beschwerdegericht nach einer verbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auf eine entsprechende Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG gestützt wird (vgl. OLG München FamRZ 2017, 1974; OLG Düsseldorf Beschluss vom 13. August 2014 - 3 Wx 172/14 - juris Rn. 30; OLG Brandenburg Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 - juris Rn. 28; Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 68 Rn. 34 mwN), handelt es sich bei einer solchen Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht um eine Endentscheidung im Sinne von § 69 FamFG.
  • KG, 28.11.2014 - 9 W 139/13

    Beschwerdeverfahren in Notarkostensachen: Zurückverweisung an das Erstgericht zur

    Weist das Nichtabhilfeverfahren schwere Mängel auf, beispielsweise grobe Verfahrensmängel wie die Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen Beschwerdevorbringens, so kann das Beschwerdegericht die Sache - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfeentscheidung an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014 - I-3 Wx 172/14, 3 Wx 172/14 -, juris Tz. 30; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 -, juris Tz. 28; OLG München, Beschluss vom 04. Februar 2010 - 31 Wx 13/10, 31 Wx 013/10 -, juris Tz. 7; Sternal in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014 § 68 Rn. 34; Abramenko in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage 2014, § 68 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22

    Vergütung für einen Verfahrenspfleger; Berufsmäßige Führung einer

    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 m. w. Nw.; Beschluss vom 08.04.2014 - 3 W 50/13).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 3 W 50/13

    Rechtsstellung eines gewerblichen Erbenermittlers

    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 m. w. Nw.).
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