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   OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11   

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https://dejure.org/2013,40019
OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 U 32/11 (https://dejure.org/2013,40019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Einräumung eines Altenteilrechts - Entfall des Rechts bei Umzug in betreute Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnrecht in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit einer Partei ist regelbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Berechtigten wegen Nichtausübung eines Wohnungsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Immobilie gegen Pflegeverpflichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Immobilie gegen Pflegeverpflichtung und Wohnrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 581
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    bb) Bei einer persönlichen Ausübungshinderung des Berechtigten ist eine ergänzende Auslegung des der Bestellung des Wohnungsrechts zugrunde liegenden Vertrags geboten, wenn diese Möglichkeit von den Vertragsparteien nicht bedacht worden ist (BGH NJW 2009, 1348, juris Rn. 12).

    Hierüber verhält sich der Vertrag, da der Umzug des Erblassers nicht zu einem Erlöschen des Wohnungsrechts führte (vgl. BGH NJW 2009, 1348, juris Rn. 8; Palandt/Bassenge a. a. O., § 1093 Rn. 19), weder ausdrücklich noch stillschweigend.

    Das Wohnungsrecht kann als höchstpersönliches Recht zwar keine Auslegung des Vertrages rechtfertigen, die auf eine Pflicht zur Vermietung oder Zustimmung zu einer solchen Vermietung der Räume hinausliefe (BGH, NJW 2009, 1348, juris Rn. 20).

  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    (1) Eine diese Auslegung begründende Regelungslücke hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2003, 577, juris Rn. 6) zum einen bejaht, wenn lediglich das Entfallen der Pflegeverpflichtung bei einem Krankenhausaufenthalt vertraglich geregelt war, da ein dauernder Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht mit einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen sei.

    Der Zahlungsanspruch ist auch nicht auf die "ersparten Aufwendungen" der Beklagten beschränkt, wie diese unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 21. September 2001 - V ZR 14/01 und vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02, beide juris) meint.

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    Der Zahlungsanspruch ist auch nicht auf die "ersparten Aufwendungen" der Beklagten beschränkt, wie diese unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 21. September 2001 - V ZR 14/01 und vom 23. Januar 2003 - V ZB 48/02, beide juris) meint.
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    § 533 ZPO findet deshalb keine Anwendung (BGHZ 158, 295, juris Rn. 25).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11
    Soweit sich die Beklagte zudem gegen die Annahme eines Altenteilsvertrages wendet, kann der Senat auf sich beruhen lassen, ob dieser mit dem Grundstück eine die Existenz zumindest teilweise begründende und die Gewinnung der dem Berechtigten geschuldeten Leistungen ermöglichende Wirtschaftseinheit übertragen wurde (vgl. BGH, NJW 2003, 1126, juris Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
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