Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten; Fiktive Reisekosten eines am Wohnsitz oder Geschäftssitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts; Sonderfall eines gewerblichen Unternehmens mit eigener Rechtsabteilung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 247; ; BRAGO § 6; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6; ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 § 104
Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.02.2006 - 8 O 24/02
- OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Im Allgemeinen handelt es sich um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH NJW 2003, 898 - Auswärtiger Rechtsanwalt II). - BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Dabei müssen sich die Beklagten zu 1.) und 2.) auch nicht darauf verweisen lassen, ihre Prozessbevollmächtigten hätten einen Terminsvertreter bestellen können (BGH MDR 2006, 296). - BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03
Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Die Sache war vielmehr von erheblicher rechtlicher Schwierigkeit, so dass es auch aus der Sicht einer über eine Rechtsabteilung verfügenden Partei denkbar gewesen wäre, eine sachgerechte und ihre Interessen vollständig wahrende Prozessführung mündlich mit dem Prozessbevollmächtigten zu erörtern (BGH JurBüro 2003, 427; BGH BGHReport 2004, 780). - BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei, nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden, werden wegen der Begrenzung der Kostenerstattung auf die Reisekosten des am Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalts nicht betroffen (BGH NJW-RR 2004, 855 - Auswärtiger Rechtsanwalt III). - BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
Erstattung von Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 6 W 17/07
Die Sache war vielmehr von erheblicher rechtlicher Schwierigkeit, so dass es auch aus der Sicht einer über eine Rechtsabteilung verfügenden Partei denkbar gewesen wäre, eine sachgerechte und ihre Interessen vollständig wahrende Prozessführung mündlich mit dem Prozessbevollmächtigten zu erörtern (BGH JurBüro 2003, 427;… BGH BGHReport 2004, 780).
- AG Königs Wusterhausen, 21.02.2008 - 9 C 262/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen …
Die Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort sind in diesem Fall bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, vergl. BGH 18.12.2003, 1 ZB 21/03; OLG Brandenburg 20.02.2007, 6 W 17/07.