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   OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08   

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https://dejure.org/2008,19848
OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08 (https://dejure.org/2008,19848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 9 WF 40/08 (https://dejure.org/2008,19848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 9 WF 40/08 (https://dejure.org/2008,19848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund fehlender Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Erinnerung; Förmliche Zustellung bei Aufforderung mit Fristbestimmung gem. § 329 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RpflG § 11 Abs. 2; ; ZPO § ... 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 124 Nr. 2, 2. Alternative; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 329 Abs. 2; ; ZPO §§ 569 ff; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 172 Abs. 1
    Zustellung der Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung nach § 120 Abs. 4 ZPO im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an den im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Bevollmächtigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 09.01.2008 - 9 WF 353/07

    Verfahren zur Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung: Notwendige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08
    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).

    Der Senat geht nunmehr davon aus, dass zu einem anhängigen Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren auch das sich gegebenenfalls erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens anschließende Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gehört und beide als im Sinne des § 172 Abs. 1 ZPO zum selben Rechtszug gehörig anzusehen sind (vgl. im Einzelnen: Beschluss des erkennenden Senates vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07).

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08
    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).
  • OLG München, 18.08.1992 - 12 WF 932/92

    Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08
    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 10 WF 187/07

    Prozeßkostenhilfe: Anforderungen an die Zustellung von Aufforderungen zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08
    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).
  • OLG Koblenz, 04.06.2004 - 7 WF 529/04

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschluss: Beginn der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2008 - 9 WF 40/08
    Der Senat hat sich - erstmals mit Beschluss vom 9. Januar 2008, Az. 9 WF 353/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der inzwischen auch vom 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach eine Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat (Beschluss vom 27. März 2007, Az. 10 WF 187/07; ebenso BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006, Az. 3 AZB 18/06, zitiert nach juris; a. A. OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 120 Rdnr. 28).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2009 - 9 UF 44/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines arbeitslosen Unterhaltsschuldners

    Danach kann eine Anpassung verlangt werden, wenn sich die für den Vergleichsabschluss maßgeblichen Verhältnisse so wesentlich geändert haben, dass es der betreffenden Partei nach Treu und Glauben nicht länger zugemutet werden kann, an dem Vergleich festgehalten zu werden (Senatsentscheidungen vom 18. Februar 2009 - 9 UF 24/08 - und vom 10. Dezember 2008 - 9 WF 40/08; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 1. März 2007 - 6 UF 72/06 -, m.w.N.).
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