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   OLG Brandenburg, 20.05.2016 - 13 UF 15/16   

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https://dejure.org/2016,22829
OLG Brandenburg, 20.05.2016 - 13 UF 15/16 (https://dejure.org/2016,22829)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2016 - 13 UF 15/16 (https://dejure.org/2016,22829)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 13 UF 15/16 (https://dejure.org/2016,22829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des GewSchG auf Ansprüche der Mieter einer Wohnung und ihrer Angehörigen gegen den Vermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des GewSchG auf Ansprüche der Mieter einer Wohnung und ihrer Angehörigen gegen den Vermieter

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des GewSchG auf Ansprüche der Mieter einer Wohnung und ihrer Angehörigen gegen den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewaltschutzgesetz enthält reines Verfahrensrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3541
  • MDR 2016, 1167
  • NZM 2016, 869
  • FamRZ 2017, 117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2016 - 13 UF 15/16
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, im Gewaltschutzverfahren sei die Rechtsbeziehung, die von den Beteiligten durch ihren Tatsachenvortrag geschildert sei, unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, so dass auch solche Ansprüche zuzusprechen oder abzuweisen seien, die nicht als Gewaltschutzsache geltend gemacht werden könnten (OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2010, 1812; OLG Celle, FamRZ 2012, 456).
  • OLG Hamburg, 25.10.2019 - 2 UF 121/19

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung in einem Nachbarschaftsstreit

    Aus der Wertung des § 17a Abs. 6 GVG folgt nämlich, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Rechtswegzuständigkeit auch auf das Verhältnis zwischen Zivil- und Familiengericht angewendet wissen wollte, was auch im Rahmen des § 17 Abs. 2 S. 1 GVG zu gelten hat (OLG Celle v. 24.8.2011, 17 UF 3/11, NJOZ 2011, 2075; OLG Frankfurt v. 20.5.2010, 5 UF 26/10, BeckRS 2010, 27552; OLG Brandenburg v. 20.5.2016, NJW 2016, 3541).
  • OLG Hamburg, 27.07.2023 - 2 U 2/23

    Einsatz einer dem Erblasser als Alleingesellschafter gehörende GmbH als

    Aus der Wertung des § 17 a VI GVG folgt nämlich, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Rechtswegzuständigkeit auch auf das dieses Verhältnis angewendet wissen wollte, was auch im Rahmen des § 17 II 1 GVG zu gelten hat (Senat, NJW-RR 2020, 203 Rn. 42; OLG Celle NJOZ 2011, 2075; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 20.5.2010 - 5 UF 26/10, BeckRS 2010, 27552; OLG Brandenburg NJW 2016, 3541).
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