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   OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09   

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OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09 (https://dejure.org/2012,19940)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2012 - 9 WF 172/09 (https://dejure.org/2012,19940)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 9 WF 172/09 (https://dejure.org/2012,19940)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00

    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).

    Es ist nämlich nicht seine Aufgabe, sich an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen; er hat deshalb auch keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (vgl. dazu insgesamt: erkennender Senat in FamRZ 2001, 692).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2006 - 9 WF 67/06

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einer Familiensache: Verneinung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).

    Die Anhörung des betroffenen Kindes im elterlichen Haushalt oder an einem sonstigen "gewohnten" Ort kommt deshalb nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht, etwa wenn eine vertraute Umgebung für das Kind von besonderer Bedeutung ist, was der Verfahrenspfleger substantiiert darzutun hat (erkennender Senat FamRZ 2006, 1777; 2009, 1007).

  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07

    Verfahrenspflegervergütung: Erforderlichkeit von Besuchen im elterlichen Haushalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Jeder Arbeitsaufwand, den der Verfahrenspfleger außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenbereiches entfaltet, hat bei der Festsetzung der Vergütung außer Ansatz zu bleiben, mag dieser Aufwand auch objektiv nützlich gewesen sein oder zu einer Konfliktlösung beigetragen haben (OLG Schleswig, OLGR 2000, 177; Kammergericht, KGR 2000, 277; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2007, Az. 10 WF 1/07).

    Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (erkennender Senat, Beschluss vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat FamRZ 2007, 1576).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08

    Wirksamkeit einer prozessordnungswidrig ergangenen Abhilfeentscheidung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).

    Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (erkennender Senat, Beschluss vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat FamRZ 2007, 1576).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Der Verfahrenspfleger hat dabei nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (so ausdrücklich: BVerfG FamRZ 1999, 85/87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Gegenstand seiner Tätigkeit ist damit die Erkundung der kindlichen Interessen; es ist also zu ermitteln, welche Wünsche und Interessen das Kind bei dem jeweiligen Verfahrensgegenstand leiten (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 1267/1269).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 57/08

    Grundsätze des Aufwendungsersatzes eines für ein minderjähriges Kind bestellten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2009 - 9 WF 165/08

    Verfahrenspflegervergütung: Notwendigkeit der Anhörung eines Kindes in der Kita

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Die Anhörung des betroffenen Kindes im elterlichen Haushalt oder an einem sonstigen "gewohnten" Ort kommt deshalb nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht, etwa wenn eine vertraute Umgebung für das Kind von besonderer Bedeutung ist, was der Verfahrenspfleger substantiiert darzutun hat (erkennender Senat FamRZ 2006, 1777; 2009, 1007).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2001 - 2 WF 60/01

    Verfahrenspfleger, Vergütungsanspruch; Verfahrenspfleger, Zeitaufwand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Soweit zur Entschädigung von Sachverständigen in der Literatur nach in der Sozialgerichtsbarkeit aufgestellten Grundsätzen ein Zeitaufwand von einer Stunde für 60 Seiten Akteninhalt für angemessen erachtet wird (Meyer, Höver, Bach, ZSEG, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 43.3 m.w.N.), mag dies als eine gewisse Richtschnur gelten, jedoch nicht als absolute Grenze (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Mai 2001, Az. 2 WF 60/01; erkennender Senat, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008, Az. 9 WF 80/08, vom 11. August 2010, Az. 9 WF 232/09, und vom 13. April 2011, Az. 9 WF 282/09).
  • OLG Köln, 20.08.2008 - 4 WF 39/08

    Vergütungsanspruch des Umgangspfleger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 22.03.2004 - 12 WF 141/03

    Verfahrenspflegervergütung: Grenzen der Aufwandsentschädigung für den Pfleger im

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01

    Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden

  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers;

  • OLG Brandenburg, 07.08.2020 - 9 UF 187/20
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, wobei dem Pfleger allerdings ein gewisses Ermessen zuzubilligen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. FamFR 2012, 424 sowie v. 06. März 2008 - 9 WF 57/08, jeweils für Verfahrenspfleger).
  • OLG Hamm, 02.01.2014 - 6 WF 133/13

    Überprüfung des Kostenansatzes hinsichtlich der Höhe der Sachverständigen- und

    Die Lesegeschwindigkeit und die Aufnahmefähigkeit sind individuell verschieden und können nicht verallgemeinert werden (so auch OLG Brandenburg FamFR 2012, 424; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2049; OLG Frankfurt EzFamR aktuell 2002, 14; OLG Köln NJW-RR 2001, 74).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 9 WF 187/20

    Höhe der Vergütung des Ergänzungspflegers

    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, wobei dem Pfleger allerdings ein gewisses Ermessen zuzubilligen ist (st. Rspr. des Senats, vgl. FamFR 2012, 424 sowie v. 06. März 2008 - 9 WF 57/08, jeweils für Verfahrenspfleger).
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