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   OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss (OWi) 129 B/09   

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https://dejure.org/2009,22793
OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss (OWi) 129 B/09 (https://dejure.org/2009,22793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2009 - 2 Ss (OWi) 129 B/09 (https://dejure.org/2009,22793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2009 - 2 Ss (OWi) 129 B/09 (https://dejure.org/2009,22793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger auf Grund einer Blankovollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Vollmacht bei Anzeige der Vertretung durch einen Rechtsanwalt trotz fehlender Erkennbarkeit des Vollmachtsnehmers aus der unterzeichneten Vollmachtsurkunde; Wirksamkeit der Zustellung an einen Rechtsanwalt bei fehlender Erkennbarkeit des Bevollmächtigten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Zustellung an den kraft Rechtsgeschäft Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09
    Soweit das OLG Stuttgart sich zur Begründung seiner Entscheidung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.10.1995 - 1 StR 474/95 -, BGHSt 41, 303f, beruft, ist festzustellen, dass diese BGH-Entscheidung sich zur Frage einer Blankovollmacht des Verteidigers nicht verhält, sondern lediglich klarstellt, dass das bloße Auftreten für den Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht ausreicht, um die gesetzlich fingierte Zustellungsvollmacht des Verteidigers zu begründen; insoweit tritt der Bundesgerichtshof dort nur einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 145a Abs. 1 StPO im Wege der Analogie entgegen.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz der Betroffenen wird allerdings zu fordern sein, dass das Vorliegen einer derartigen rechtsgeschäftlichen Vollmacht urkundlich feststeht (BGH NStZ 1996, 97 ; BayOblG NJW 2004, 1263 f.).

  • OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00

    Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09
    Nach den Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 21. Februar 2000 - 3 Ss 87/00 - und des KG Berlin vom 16. Juni 2008 - 3 Ws (B) 13/08 -, beide zitiert nach juris, sei jedoch die Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen - wie hier - per "Blankovollmacht" - bestellten Verteidiger nicht wirksam.
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09
    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz der Betroffenen wird allerdings zu fordern sein, dass das Vorliegen einer derartigen rechtsgeschäftlichen Vollmacht urkundlich feststeht (BGH NStZ 1996, 97 ; BayOblG NJW 2004, 1263 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss OWi 142 B/07

    Bußgeldverfahren: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09
    Es kann deshalb - auch unabhängig von der ausdrücklichen Formulierung der "Verteidigung" - aus den äußeren Umständen, insbesondere aus der Willensbekundung, den Betroffenen zu vertreten, auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (Senat vom 4.10.2007 - 2 Ss (OWi) 142B/07 - VRS 113, 434f).
  • KG, 16.06.2008 - 3 Ws (B) 13/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09
    Nach den Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 21. Februar 2000 - 3 Ss 87/00 - und des KG Berlin vom 16. Juni 2008 - 3 Ws (B) 13/08 -, beide zitiert nach juris, sei jedoch die Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen - wie hier - per "Blankovollmacht" - bestellten Verteidiger nicht wirksam.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Stattdessen ist auch in diesen Fällen aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betroffenen ein urkundlicher Nachweis zu fordern (KG Berlin VRS 125, 230; OLG Brandenburg VRS 117, 305; BayObLG NJW 2004, 1263; vgl. auch BGH StraFo 2010, 339).
  • KG, 17.06.2016 - 3 Ws (B) 217/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger

    Ob eine solche rechtsgeschäftliche Vollmacht vorlag, deren Nachweis nachgereicht werden kann (vgl. Senat, aaO, VRS 125, 230; Seitz in Göhler, OWiG 16. Aufl., § 51 Nr. 44a) und die nicht an eine besondere Form gebunden ist (§ 167 Abs. 2 BGB; vgl. OLG Brandenburg VRS 117, 305 [307 f.]), ist im Einzelfall aus der Gesamtheit der erkennbaren Umstände sowie dem Auftreten des Rechtsanwaltes im Verfahren zu schließen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 2016 - 1 OWi 1 Ss Bs, juris Rn.5).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 1 Ws 40/16

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Wirksamkeit der Zustellung des

    Vielmehr ist eine wirksame Zustellung an den Wahlverteidiger auch aufgrund einer diesem - unabhängig von der gesetzlich fingierten Zustellungsvollmacht nach § 145a Abs. 1 StPO - vor der Zustellung erteilten rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht möglich (vgl. BGH NStZ 1997, 293; StraFo 2010, 339 juris Rn. 2 f.; BayObLG NJW 2004, 1263 f. - juris Rn. 5 f.; Brandenburgisches OLG VRS 117, 305 ff. - juris Rn. 15; KG VRS 125, 230 f. - juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15-AK 146/15, juris Rn. 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 145a Rn. 2a; KK-Laufhütte/Willnow, a. a. O., § 145a Rn. 1).

    c) Der Nachweis, dass eine solche rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht bei Ausführung der Zustellung erteilt war, kann - ebenso wie der Nachweis der nach § 302 Abs. 2 StPO erforderlichen ausdrücklichen Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme (vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 302 Rn. 33 m. w. N.) - auch später erbracht werden (vgl. KG, a. a. O.; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 145a Rn. 4), etwa durch die nachträgliche Einreichung einer vor der Zustellung erteilten Strafprozessvollmacht, die ausdrücklich auch dazu ermächtigt, Zustellungen aller Art, insbesondere von Ladungen, Urteilen und Beschlüssen in Empfang zu nehmen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; StraFo 2010, 339 - juris Rn. 2; BayObLG NJW 2004, 1263 f. - juris Rn. 8 f.; Brandenburgisches OLG VRS 117, 305 ff. - juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, a. a. O.), durch die Bestätigung einer derartigen Bevollmächtigung im Rahmen eines unterschriebenen Empfangsbekenntnisses (vgl. BayObLG, a. a. O., juris Rn. 9; Brandenburgisches OLG, a. a. O.; OLG Karlsruhe, a. a. O.: Empfangsbekenntnis mit dem Zusatz "Ich bin zur Entgegennahme legitimiert und habe heute erhalten"; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O., § 145a Rn. 2a) oder durch anwaltliche Versicherung (vgl. BayObLG, a. a. O., juris Rn. 9; Brandenburgisches OLG, a. a. O.; Meyer-Goßner/ Schmitt, a. a. O., § 145a Rn. 2a).

  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur über die Fiktion aus § 145a Abs. 1 StPO, sondern auch auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH StraFo 2010, 339; KG aaO mwN), die im Gesetz weitestgehend nicht geregelt und deren Erteilung an keine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Brandenburg VRS 117, 305, 307).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2023 - 1 ORbs 136/23

    Entscheidungserheblichkeit der zuletzt erwirkten Zustellung für Rechtsmittelfrist

    Ob eine Verteidigervollmacht besteht, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, allerdings muss der Nachweis an formale Kriterien geknüpft sein, da sich daraus die entsprechenden Rechtsfolgen für den Betroffenen ergeben, über die aus Rechtssicherheitsgründen Klarheit bestehen muss (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2009 - 2 Ss (OWi) 129B/09, BeckRS 2009, 26373).
  • KG, 24.07.2014 - 3 Ws (B) 365/14

    Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers auf Grund rechtsgeschäftlicher

    Denn Rechtsanwalt Kx war aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht, die neben der gesetzlichen Zustellungsvollmacht existiert (vgl. BGH NStZ 1997, 293; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 145a Rn. 2a), deren Nachweis nachgereicht werden kann (vgl. Seitz in Göhler, OWiG 16. Auflage § 51 Nr. 44a) und die nicht an eine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Brandenburg VRS 117, 305 [307 f.]), zustellungsbevollmächtigt.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 456/22

    Bevollmächtigung des Verteidigers auch ohne Vollmacht in der Akte; Erkennbarkeit

    Ob eine Verteidigervollmacht besteht, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, allerdings muss der Nachweis an formale Kriterien geknüpft sein, da sich daraus die entsprechenden Rechtsfolgen für den Betroffenen ergeben, über die aus Rechtssicherheitsgründen Klarheit bestehen muss (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.09.2009 - 2 Ss (OWi) 129B/09, BeckRS 2009, 26373).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Wirksamkeit der Zustellung an den Wahlverteidiger nach Niederlegung des Mandats

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine wirksame Zustellung nicht nur über die Fiktion aus § 145a Abs. 1 StPO , sondern auch auf der Grundlage einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht erfolgen kann (vgl. BGH StraFo 2010, 339 ; KG aaO mwN), die im Gesetz weitestgehend nicht geregelt und deren Erteilung an keine besondere Form gebunden ist (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336 ; OLG Brandenburg VRS 117, 305, 307).
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