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   OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08   

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https://dejure.org/2008,19814
OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08 (https://dejure.org/2008,19814)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2008 - 12 U 52/08 (https://dejure.org/2008,19814)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2008 - 12 U 52/08 (https://dejure.org/2008,19814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselseitige Ansprüche nach erfolgter Rückübertragung eines restitutionsbelasteten Grundstücks; Anspruch auf Kostenerstattung für durchgeführte Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Umbau eines bis dahin als Kindergarten genutzten Gebäudes zu einem ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 814; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; VermG § 2 Abs. 3 S. 1; ; VermG § 2 Abs. 3 S. 1 2. Alt.; ; VermG § 3; ; VermG § 3 Abs. 2 S. 2; ; VermG § 3 Abs. 2 S. 2 a; ; VermG § 3 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 1; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 2 a; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 2 b; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 4; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 5; ; VermG § 7 Abs. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Nr. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 4; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 4 Nr. 3; ; GVO § 7; ; GVO § 7 Abs. 3; ; GVO § 7 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 177; ; BauGB § 177 Abs. 4; ; BauGB § 177 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattungsansprüche nach Rückübertragung eines restitutionsbelasteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 4/01

    Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Begriff der gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    Zwar treffen den Verfügungsberechtigten als Vermieter im Verhältnis zu den Mietern aufgrund der Gebrauchsüberlassungspflicht Fürsorge- und Sicherheitspflichten (vgl. BGH VIZ 2002, 462, 464; Wasmuth a.a.O. § 3 VermG Rn. 351).

    Dazu zählen zwar grundsätzlich auch Maßnahmen, die der Herstellung der Wiedervermietbarkeit dienen, soweit sie wirtschaftlich vertretbar sind (vgl. BGH VIZ 2002, 462, 465).

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02

    Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der in § 3 Abs. 3 S. 4 VermG vorgesehene Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht nur Instandsetzungsmaßnahmen nach S. 3 der Vorschrift zum Gegenstand, sondern betrifft abweichend vom Wortlaut auch alle Maßnahmen, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG vornehmen darf (vgl. BGHZ 137, 183, 187 f; BGH WM 2002, 2425, 2436; BGH VIZ 2004, 31, 33; Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 254; Redeker/Hirtschulz/Tank in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 3 VermG Rn. 309).

    Auch kann die von dem Sachverständigen O. ermittelte Wertsteigerung in Höhe von 75.000,00 EUR insoweit nicht herangezogen werden, da der Bereicherungsanspruch in einem etwa erhöhten Verkehrswert wegen § 818 Abs. 3 BGB nur seine Grenze findet (vgl. BGH VIZ 2004, 31, 33).

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts betrifft der Erstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 S. 4 VermG alle Maßnahmen, die nach dem 02.10.1990 durchgeführt worden sind, während für bis zum 02.10.1990 vorgenommene Maßnahmen ein Anspruch auf Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG in Betracht kommt (vgl. BGH ZIP 1997, 1475 ff; BGH VIZ 2004 a.a.O.).
  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der in § 3 Abs. 3 S. 4 VermG vorgesehene Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht nur Instandsetzungsmaßnahmen nach S. 3 der Vorschrift zum Gegenstand, sondern betrifft abweichend vom Wortlaut auch alle Maßnahmen, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG vornehmen darf (vgl. BGHZ 137, 183, 187 f; BGH WM 2002, 2425, 2436; BGH VIZ 2004, 31, 33; Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 254; Redeker/Hirtschulz/Tank in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 3 VermG Rn. 309).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 60/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    Verfügungsberechtigter ist vielmehr auch, wer infolge einer Übertragung von Befugnissen bzw. einer Vollmacht durch den Eigentümer zur Verfügung über das Grundstück befugt ist und von dieser Ermächtigung auch Gebrauch macht, indem er die Verwaltung des Grundstücks tatsächlich wie ein Eigentümer übernimmt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 893, 895).
  • OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99

    Ersatz von Verwendungen auf eine eigene Sache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    Erlaubte Instandsetzungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 3 S. 3 VermG scheiden aus, da das Gebäude zum Zeitpunkt der Vornahme der Maßnahme noch nicht vermietet war, so dass die von der Klägerin durchgeführten Maßnahmen nicht zu einer Mieterhöhung berechtigt hätten (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 27.04.2000 - 2 U 116/99, zitiert nach Juris; Redeker/Hirtschulz/Tank a.a.O. Rn. 256).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der in § 3 Abs. 3 S. 4 VermG vorgesehene Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht nur Instandsetzungsmaßnahmen nach S. 3 der Vorschrift zum Gegenstand, sondern betrifft abweichend vom Wortlaut auch alle Maßnahmen, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG vornehmen darf (vgl. BGHZ 137, 183, 187 f; BGH WM 2002, 2425, 2436; BGH VIZ 2004, 31, 33; Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 254; Redeker/Hirtschulz/Tank in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 3 VermG Rn. 309).
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