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   OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03   

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https://dejure.org/2007,17210
OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03 (https://dejure.org/2007,17210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 10 UF 144/03 (https://dejure.org/2007,17210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 10 UF 144/03 (https://dejure.org/2007,17210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines titulierten Kindesunterhaltsanspruch; Verlust des durch das sog. Verbot der reformatio in peius gewährten Schutzes vor einer Verschlechterung der mit einer Revision angegriffenen Entscheidung wegen teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung der Sache; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SGB VIII § 10 Abs. 1 Satz 1 a. F.... ; ; SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 34; ; SGB VIII §§ 92 ff. a. F.; ; SGB VIII § 94 a. F.; ; SGB VIII § 94 Abs. 3 a. F.; ; Regelbetrag-VO § 1; ; Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 563 Abs. 2; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; BSHG § 91 Abs. 2 Satz 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung der Unterhaltshöhe nach Zurückweisung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Beklagten durch die teilweise Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an den Senat nicht den durch das so genannte Verbot der reformatio in peius gewährten Schutz vor einer Verschlechterung der mit der Revision angegriffenen Entscheidung verloren haben (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1989, 957/958; BGH, NJW 1985, 2029/2030).

    Die Bindung erstreckt sich nur auf die rechtliche Würdigung der früher getroffenen Tatsachenfeststellungen (vgl. hierzu BGH, NJW 1985, 2029/2030).

    Der neue Sachverhalt erfordert im Interesse der richtigen Rechtsanwendung eine neue, auf ihn ausgerichtete rechtliche Beurteilung, die der BGH und auch der Senat in dem ersten Berufungsurteil noch nicht vornehmen konnten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1985, 2029/2030).

  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl davon abgesehen hat, § 94 Abs. 3 SGB VIII a. F. auch hinsichtlich der Anwendbarkeit der sozialhilferechtlichen Schutzbestimmung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG anzupassen, ist davon auszugehen, dass die unterbliebene Regelung der gesetzgeberischen Intention entspricht (vgl. hierzu betreffend die gleiche Problematik im Rahmen von § 7 UVG: BGH, FamRZ 2001, 619, 621).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1993 - 1 UF 162/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Der Anspruchsübergang nach Rechtshängigkeit, der im Zeitpunkt der Klageerhebung mangels Leistungserbringung noch nicht stattgefunden hat, ist aber nach § 265 Abs. 2 ZPO auf das Prozessrechtsverhältnis ohne Einfluss (vgl. hierzu auch Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 323 ZPO, Rn. 41; Soyka, a.a.O., Rn. 42; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 764/765).
  • OLG Schleswig, 13.03.2001 - 8 UF 77/00

    Unterhaltspflicht der Eltern - Heimunterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Nur für den durch die Leistungen der Jugendhilfe (Heimunterbringung) entstehenden Mehrbedarf war also die Jugendhilfeleistung nach dem bis zum 30.9.2005 geltenden Recht nicht subsidiär und deshalb bedarfsdeckend anzurechnen (vgl. hierzu OLG Schleswig, MDR 2001, 875/876).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Er deckt sich mit den dort anfallenden Kosten (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1986, 48/49; BGH, FamRZ 2004, 186/187; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rn. 323).
  • OLG Oldenburg, 08.08.1990 - 2 U 57/88

    Wärmepumpenanlage; Außerhalb des versicherten Gebäudes; Zusatzheizung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Soweit auch der BGH einen Sachverhalt angenommen hat, der so nicht zutrifft, ist für den Senat angesichts der neuen Tatsachenfeststellungen in diesem Umfang eine Bindung an die rechtliche Beurteilung des BGH entfallen (vgl. hierzu MünchKomm/Wenzel, a.a.O., Rn. 15; OLG Oldenburg, VersR 1990, 1348/1349).
  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Beklagten durch die teilweise Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an den Senat nicht den durch das so genannte Verbot der reformatio in peius gewährten Schutz vor einer Verschlechterung der mit der Revision angegriffenen Entscheidung verloren haben (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1989, 957/958; BGH, NJW 1985, 2029/2030).
  • OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Bei einem nicht streitigen Urteil ohne Entscheidungsgründe - wie es auch das Anerkenntnisurteil ist - kann für die Auslegung des Titelinhalts dabei auf den Parteivortrag zurückgegriffen werden (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 1992, 1446).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 10 UF 144/03
    Er deckt sich mit den dort anfallenden Kosten (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1986, 48/49; BGH, FamRZ 2004, 186/187; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2, Rn. 323).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Durch die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag sollen die Eltern als nächste Angehörige und materiell für die Erziehung des jungen Menschen Verantwortliche ungeachtet einer aufgrund der Bedarfsdeckung geminderten oder nicht mehr bestehenden Unterhaltsverpflichtung in die Pflicht genommen werden (vgl. BT-Dr. 15/3676, S. 31; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 20.12.2007 - 10 UF 144/03 - Juris - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Durch die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag sollen die Eltern als nächste Angehörige und materiell für die Erziehung des jungen Menschen Verantwortliche ungeachtet einer aufgrund der Bedarfsdeckung geminderten oder nicht mehr bestehenden Unterhaltsverpflichtung in die Pflicht genommen werden (vgl. BT-Dr. 15/3676, S. 31; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 20.12.2007 - 10 UF 144/03 - Juris - m.w.N.).
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