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   OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19   

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https://dejure.org/2019,47545
OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19 (https://dejure.org/2019,47545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2019 - 1 AR 14/19 (https://dejure.org/2019,47545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 1 AR 14/19 (https://dejure.org/2019,47545)
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  • OLG Hamm, 25.04.2017 - 2 Ausl 45/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Dem Senat ist aus anderen Auslieferungsverfahren und Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bekannt, dass die litauischen Haftbedingungen im regulären Strafvollzug trotz mancher Mängel den Europäischen Mindeststandards noch genügen, zumal die Republik Litauen fortwährend Maßnahmen zur Verbesserung des Strafvollzugs ergreift (vgl. CPT-Bericht vom 25. Juni 2019 zum Besuch im April 2018 in Litauen; OLG Hamm, Beschluss vom 25. April 2017, 2 Ausl 45/17, unter Hinweis auf Länderreport 2016 des US Department of State zur Menschenrechtspraxis in Litauen, zit. nach juris, dort Rn. 25; siehe auch KG aaO.).
  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2017, 2 AuslA 50/17; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, 1 AR (Ausl) 59/16; jeweils zit. n. juris).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Dies gelte selbst dann, wenn die Altausweisung noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgeführt worden war (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - juris Rn. 13, = BVerwGE 151, 361; ausf. OLG Dresden aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - Ausl 12/17

    Internationale Vollstreckungshilfe: Bewilligung der Vollstreckung einer in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Soweit dieser auf die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Oktober 2016 (OLG Ausl 9/2006 (47/16)) verweist, ist diese Entscheidung durch den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15. November 2017 (OLG Ausl 12/17) überholt.
  • KG, 22.08.2017 - 151 AuslA 78/17

    Auslieferung nach Litauen zum Zweck der Strafverfolgung: Haftbedingungen als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. EuGH NJW 2016, 1709, 1711 mwN.; siehe auch KG, Beschluss vom 22. August 2017, (4) 151 Ausl A 78/17 (95/17), zit n. juris, dort Rn. 7 ff.).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. EuGH NJW 2016, 1709, 1711 mwN.; siehe auch KG, Beschluss vom 22. August 2017, (4) 151 Ausl A 78/17 (95/17), zit n. juris, dort Rn. 7 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2014 - 1 AK 77/13

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Prüfung eines ordre-public- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, wäre dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. statt vieler: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014, 1 AK 77/13, zit. n. juris, dort Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2016, 1 Ausl 321/15, zit. n. juris, dort Rn. 3).
  • RG, 13.06.1918 - C 95/17

    Zum Begriff "Dienen" als Spion.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (vgl. EuGH NJW 2016, 1709, 1711 mwN.; siehe auch KG, Beschluss vom 22. August 2017, (4) 151 Ausl A 78/17 (95/17), zit n. juris, dort Rn. 7 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung an Griechenland unter der Prämisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, wäre dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. statt vieler: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014, 1 AK 77/13, zit. n. juris, dort Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2016, 1 Ausl 321/15, zit. n. juris, dort Rn. 3).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19
    b) Eine Überprüfung der Entschließung der Staatsanwaltschaft Stendal als Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckungsübertragung auf eventuelle Ermessensfehler ist in den §§ 85 ff. IRG als maßgebliche gesetzliche Regelungen für die Vollstreckungsübergabe an einen anderen Mitgliedstaat der EU - wie auch in § 71 IRG bei der Vollstreckungsübergabe an sonstige Staaten - einfachgesetzlich nicht vorgesehen und auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1997 (Az. 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (BVerfG NJW 1997, 3013)) verfassungsrechtlich nicht geboten.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - Ausl 9/16

    Europäischer Haftbefehl: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

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