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   OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05   

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OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot; Missbräuchliche Klauseln in Verbrauchsverträgen; Anspruch des Fernwärmeabnehmers ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen von Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen.

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 263; ; ZPO § 256; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 182 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 315 Abs. 3; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 1; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 2; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 3; ; AGBG a.F. § 9 ff.; ; AGBG a.F. § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 137
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dazu reicht es aus, wenn zu einzelnen Rechten, Pflichten oder Folgen aus einer Rechtsbeziehung eine Feststellung begehrt wird (BGH NJW 1984, 1556; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 256, Rn. 3), wobei eine abstrakte Formulierung der Antragsstellung unschädlich ist (BGH NJW 2001, 3789, 3790; Zöller/Greger a.a.O.).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    (3) Das Feststellungsinteresse ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs der Leistungsklage (vgl. BGH NJW 2000, 1256, 1257; 1998, 1633; Zöller/Greger, a.a.O. § 256, Rn. 7 a) ausgeschlossen.
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Das geht zu ihren Lasten, da im Rahmen des § 134 BGB regelmäßig die Partei die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesetzesverstoßes zu beweisen hat, die zu ihren Gunsten die Nichtigkeitsfolge geltend macht (BGH NJW 1983, 2018, 2019; Baumgärtel, Handbauch der Beweislast im Zivilrecht, 2. Aufl., § 134 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 209/89

    Billigkeitskontrolle des Strompreises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Mit der wirksamen Vereinbarung der Preisänderungsklausel beruhen etwaige Preisänderungen zudem nicht auf einer einseitigen Festsetzung durch die Beklagte, die einer Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB zugänglich wäre (vgl. BGH NJW 2005, 2919, 2920, m.w.N.), sondern auf einer Individualvereinbarung der Parteien, die dieser Kontrolle entzogen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1204 f.; Brandenb. OLG [5. Zivilsenat] a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 5 U 75/05

    Fernwärmelieferung: Preisregelung mit Preisgleitklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Zudem führt die Klausel nicht etwa dazu, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen nachkommen muss, obwohl der Gewerbetreibende seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sodass eine Missbräuchlichkeit gemäß Artikel 3 Abs. 3 der Richtlinie i.V.m. Ziffer 1 o des Anhangs dazu ohnehin nicht in Betracht kommt; die Klausel hat nicht eine unzumutbare Einschränkung der Rechte des anderen Teils zur Folge, da jener nicht daran gehindert ist, die Unwirksamkeit einer Preisanpassung erforderlichenfalls in einem Rückforderungsprozess geltend zu machen (Brandenb. OLG [5. Zivilsenat], Urteil vom 16.3.2006, Az.: 5 U 75/05; KG GrundE 2004, 887).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Mit der wirksamen Vereinbarung der Preisänderungsklausel beruhen etwaige Preisänderungen zudem nicht auf einer einseitigen Festsetzung durch die Beklagte, die einer Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB zugänglich wäre (vgl. BGH NJW 2005, 2919, 2920, m.w.N.), sondern auf einer Individualvereinbarung der Parteien, die dieser Kontrolle entzogen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1204 f.; Brandenb. OLG [5. Zivilsenat] a.a.O.).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 117/04

    Aktivlegitimation bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • LG Neuruppin, 03.06.2005 - 2 O 28/05
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Die Erzeugungskosten hängen in der Regel überwiegend von den Brennstoffkosten ab, während die Bereitstellungskosten vor allem durch die Lohnkosten und in geringem Maße durch die Materialkosten bestimmt werden (vgl. OLG Brandenburg, ZNER 2006, 269; Hempel/Franke, aaO Rn. 6).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 339/10

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV sollen die "jeweiligen Verhältnisse" auf dem "Wärmemarkt" maßgebend sein, also nicht nur das Marktsegment Fernwärme (vgl. hierzu OLG Brandenburg, ZNER 2006, 269, 270; Witzel in Witzel/Topp, aaO, S. 181; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Februar 1991, § 24 AVBFernwärmeV Rn. 7; Hermann in Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1984, § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV Rn. 22; Fricke N&R 2010, 71, 74; Wollschläger/Beermann, CuR 2010, 62, 64) und auch nicht stets die rein lokalen Gegebenheiten.
  • OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von

    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2007 - 7 W 82/07

    Fernwärmelieferungsvertrag: Einwand der Unbilligkeit gegen die Erhöhung des

    Bei dieser Sachlage aber entspricht die streitgegenständliche Preisänderungsklausel in der Anknüpfung an den Preis für leichtes Heizöl den tatsächlichen Verhältnissen bei der Wärmeerzeugung auf Seiten der Antragsgegnerin (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 2006, Az. 7 U 175/05).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2015 - 7 U 4/14

    Fernwärmeversorgung: Preisbemessung bei Fortsetzung der Versorgung nach

    Deshalb hindert das Fehlen eines zusätzlich zu den Kostenelementen leichtes Heizöl und Stromkosten den Wärmemarkt reflektierenden Marktelements die Anwendung der in Streit stehenden Preisänderungsklausel nicht (Urteil des erkennenden Senates vom 21.06.2006 - 7 U 175/05 - Tz 36 nach juris).
  • LG Münster, 25.11.2008 - 6 S 59/08

    Geltendmachung von Entgelten für Fernwärme, Wasser und Strom auf der Grundlage

    Insoweit ist abzustellen auf die Erzeugungskosten, die ihrerseits überwiegend von den Brennstoffkosten abhängen, sowie auf die überwiegend von den Lohnkosten und in geringem Maße durch die Materialkosten bestimmten Bereitstellungskosten (vgl. auch Brandenburgisches OLG vom 21.06.2006, 7 U 175/05 unter Hinweis auf Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Mai 2006, § 24 AV FernwärmeV, Rn. 6).

    Der Wärme-/Arbeitspreis bemisst sich nach der Entwicklung der Kosten für Gas und stellt mithin in gleichfalls zulässiger Weise auf die Erzeugungskosten ab (vgl. auch Brandenburgisches OLG 21.06.2006, 7 U 175/05).

  • OLG Nürnberg, 10.11.2010 - 12 U 565/10

    Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln;

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Parteien vertraglich die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung im Einzelnen so bestimmen, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum des Energieversorgungsunternehmens nicht besteht (sog. Kostenelementklausel oder automatische Preisgleitklausel) (BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05, NJW 2007, 210; OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 270; OLG Brandenburg OLGR 2006, 785; OLG Brandenburg CuR 2007, 105; Palandt/Grüneberg, BGB 69. Aufl. § 315 Rn. 4).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für

    Die Beklagte behauptet vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 21. Juni 2006 ( 7 U 175/05 ) ferner, weder die Preisgestaltung noch die Preisänderungsklausel seien von den Vertragsparteien vor Vertragsschluss ausgehandelt worden; es handle sich vielmehr bei der Preisänderungsklausel und der Preisformel um Vertragsmuster bzw. um vorformulierte Vertragsbedingungen, die bei einer Vielzahl von Verträgen Verwendung gefunden hätten.
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