Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einlegung eines formgerechten und fristgerechten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; Möglichkeit der Durchführung einer Berufung nach Aufhebung eines Versäumnisurteils durch Einlegung eines Einspruchs; Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils im Urkundenprozess für ein ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reichweite der Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils im Urkundenprozess für das Nachverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 06.03.2003 - 2 O 135/02
- OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03
- OLG Brandenburg, 09.11.2004 - 13 U 65/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.1992 - XI ZR 86/92
Umfang der Bindungswirkung eines Wechselvorbehaltsurteils im Nachverfahren - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03
Daraus wird insbesondere vom Bundesgerichtshof der Schluss gezogen, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1991, 1117; NJW 1993, 668; WM 1994, 961). - BGH, 12.10.1990 - V ZR 111/89
Berücksichtigung von AGB im Nachverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03
Daraus wird insbesondere vom Bundesgerichtshof der Schluss gezogen, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1991, 1117; NJW 1993, 668; WM 1994, 961). - BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03
Solche einwendungsausschließenden Anerkenntnisverträge wirken wie ein Vergleich (BGH NJW 2000, 2501, 2502) mit der Folge, dass der Beklagte allein mit dem Vortrag, dem Kläger habe ihm gegenüber überhaupt keine Forderung zugestanden bzw. eine solche rechtfertige jedenfalls nicht die anerkannte Forderung, ausgeschlossen ist, wenn die Vereinbarung wirksam zustandegekommen ist. - BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92
Unwirksamkeit eines Mietvertrages wegen des Eigentums Dritter an den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 13 U 65/03
Daraus wird insbesondere vom Bundesgerichtshof der Schluss gezogen, dass diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mussten, damit es überhaupt ergehen konnte, im Nachverfahren als endgültig beschieden dem Streit entzogen sind (BGH NJW 1991, 1117; NJW 1993, 668; WM 1994, 961).