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   OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09   

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https://dejure.org/2010,37231
OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09 (https://dejure.org/2010,37231)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - 11 Wx 91/09 (https://dejure.org/2010,37231)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 11 Wx 91/09 (https://dejure.org/2010,37231)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 691
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinne hat der Gesetzgeber die Ausgewogenheit zwischen Art und Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung einerseits und den zum Eingriff berechtigenden Tatbestandselementen andererseits, wie der Einschreitschwelle, der geforderten Tatsachenbasis und dem Gewicht der geschützten Rechtsgüter, zu wahren [vgl. BVerfGE 100, 313 ff. (392ff.)].

    Je gewichtiger die drohende oder erfolgte Rechtsgutbeeinträchtigung und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, um den es sich handelt, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit sein, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung des Rechtsgutes geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die dem Verdacht zugrunde liegen [vgl. BVerfGE 100, 313 ff. (392); 110, 33 (60); 113, 348 (386)].

    Diese Grundsätze hat auch der Landesgesetzgeber des BbgPolG durch die Betonung der Eingriffsintensität Rechnung getragen; sie sind bei der Auslegung der Norm zu beachten: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf [vgl. BVerfGE 100, 313 ff (383 f.); 109, 279 ff (350 ff.).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Es müssten vielmehr Umstände vorliegen, die nach der Lebenserfahrung, auch der kriminalistischen Erfahrung, in erheblichem Maß darauf hindeuteten, dass jemand als Täter oder Teilnehmern eine Katalogtat begangen habe (vgl. auch Krehl, Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl., § 163 e Rdn. 5 und nunmehr in der 4. Auflage, Gercke zu § 100 a Rdn. 17, der einen qualifizierten Tatverdacht - dem Verdacht müsse schlüssiges Tatsachenmaterial zu Grund liegen- für erforderlich hält; Nack, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, § 100 a Rn 34; BVerfG, Urt. v. 12.03.2003, Az.: 1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99, OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2002, Az.: 2 Ss 906/02).
  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen ohne greifbaren, auf den Einzelfall bezogenen Anlass reichen nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch zum unbestimmten Rechtsbegriff der "tatsächlichen Anhaltspunkte": BVerwG, Urt. vom 17.10.1990, Az.: 1 C 12/88 zum G 10 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.10.1993, Az.: 5 CE 93.2327 zu Art. 6 Abs. 2 Nr. 1 BayVSG.
  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Der konkrete Tatverdacht dürfe ferner nicht unerheblich sein (Ranft a.A. im Anschluss an BayObLGSt 82, 40, Urt. v. 6.4.1982, RReg. 4 St 24/82; vgl. auch kritisch zu den Definitionsversuchen von Verdachtsgraden: Kühne, Strafprozeßrecht, 5. Aufl. § 20 III, Rdnr. 321 ff ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen [vgl. BVerfGE 113, 348 (386)].
  • BVerfG, 06.04.1989 - 1 BvR 33/87

    Auskunft - Informationelle Selbstbestimmung - Steuerfahndung - Presse -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue" hinein nicht zu [vgl. BVerfGE 112, 284 (297); BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senates vom 6. April 199, Az 1 BvR 33/87 -, NJW 1990, S. 701(702)].
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    eine Erledigung der Maßregel auch ohne vorherige Lockerungserprobung aussprechen zu müssen (vgl. BVerfG 2. Senat, Urteil vom 05.02.2004, Az.: 2 BvR 2029/01).
  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht, Agent provocateur,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Es müssten vielmehr Umstände vorliegen, die nach der Lebenserfahrung, auch der kriminalistischen Erfahrung, in erheblichem Maß darauf hindeuteten, dass jemand als Täter oder Teilnehmern eine Katalogtat begangen habe (vgl. auch Krehl, Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl., § 163 e Rdn. 5 und nunmehr in der 4. Auflage, Gercke zu § 100 a Rdn. 17, der einen qualifizierten Tatverdacht - dem Verdacht müsse schlüssiges Tatsachenmaterial zu Grund liegen- für erforderlich hält; Nack, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl, § 100 a Rn 34; BVerfG, Urt. v. 12.03.2003, Az.: 1 BvR 330/96, 1 BvR 348/99, OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2002, Az.: 2 Ss 906/02).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 1 BvR 518/02, m.w. Nachw.; juris Rdnr 70).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue" hinein nicht zu [vgl. BVerfGE 112, 284 (297); BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senates vom 6. April 199, Az 1 BvR 33/87 -, NJW 1990, S. 701(702)].
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Aus der Gesetzesbegründung zum Brandenburgischen Polizeigesetz lässt sich entnehmen, dass der Landesgesetzgeber hier nicht von der höchsten Gefahrenstufe ausgegangen ist (vgl. Beschl. des Senates vom 21.01.2010, 11 Wx 91/09).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

    Aus der Gesetzesbegründung zum Brandenburgischen Polizeigesetz lässt sich entnehmen, dass der Landesgesetzgeber hier nicht von der höchsten Gefahrstufe ausgegangen ist (vgl. Beschluss d. Senats vom 21.1.2010, 11 Wx 91/09).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10

    Wohnungsdurchsuchung: Anordnung gegen ein Mitglied eines "Motorradclubs"

    Dem Hinweis des Gesetzentwurfs, dem Begriff der gegenwärtigen Gefahr komme eine ähnliche Bedeutung zu wie der Formulierung "bestimmte Tatsachen" in der StPO, lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber gerade nicht ohne weiteres von einer höchsten Gefahrenstufe ausgegangen ist (siehe auch den Beschluss des Senats vom 21.01.2010 in 11 Wx 91/09).
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