Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genossenschaft; Zahlungsunfähigkeit; Ersatzanspruch; Aufsichtsratsmitglied
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GenG § 34 Abs. 1; ; GenG § ... 34 Abs. 3 Nr. 4 a. F.; ; GenG § 41; ; GenG § 99 Abs. 2 Satz 1; ; GenG § 99; ; GenG § 34 Abs. 4; ; GenG § 99 Abs. 2 Satz 2; ; GenG § 99 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108
- brandenburg.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft für Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§§ 34, 41, 99 GenG; §§ 242, 248, 288 BGB
Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit einer eG/Verantwortlichkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Entbindung von der Insolvenzantragspflicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung
Verfahrensgang
- LG Neuruppin - 5 O 149/98
- OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
Papierfundstellen
- NJ 2001, 595
- WM 2003, 2470
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
Sinn und Zweck des Zahlungsverbotes ist es die verteilungsfähige Vermögensmasse im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (vgl. BGH NJW 2000, 668; WM 2000, 2158 - zu § 64 Abs. 2 GmbHG). - BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99
Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
3.) Angesichts der erkennbaren - und von den Beklagten ausweislich des Lageberichtes vom 28. Juli 1993 auch erkannten - Überschuldung wäre der Vorstand nach der klaren Gesetzeslage (§ 99 GenG) verpflichtet gewesen, unverzüglich, spätestens aber binnen 3 Wochen, den Antrag auf Eröffnung, der Gesamtvollstreckung zustellen (BGH WM 2001, 98/99). - BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99
Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
Sinn und Zweck des Zahlungsverbotes ist es die verteilungsfähige Vermögensmasse im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (vgl. BGH NJW 2000, 668; WM 2000, 2158 - zu § 64 Abs. 2 GmbHG). - BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2001 - 13 U 151/99
Das Vorhandensein stiller Reserven - dafür sind bei feststehender bilanzieller Überschuldung ohnehin die Beklagten darlegungspflichtig (vgl. BGH NJW 1994, 2220/2224) - ist nach alledem nicht dargetan.