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   OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12   

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https://dejure.org/2013,3043
OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 5 U 46/12 (https://dejure.org/2013,3043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    52 aa) Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung -entstehen soll (BGH NJW-RR 2003, 577, 578; NJW 2004, 3326).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit grundlegend von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juni 2004 - VI ZR (NJW 2004, 3326) zugrunde lag.

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Die Rechtskraft des Räumungsurteils nach § 322 Abs. 1 ZPO habe gemäß § 987 BGB auch materiell-rechtlich Wirkung für den Anspruch auf Vergütung der nach Rechtshängigkeit gezogenen Nutzungen (BGH NJW 1985, 1553 ff.).

    b) Die Klägerin macht insbesondere unter Hinweis auf BGH NJW 1985, 1553 geltend, ein unzulässiges Teilurteil liege entgegen der Auffassung des Senats nicht vor.

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen kann aber durch die von der Klägerin in II. Instanz hilfsweise erhobene Zwischenfeststellungsklage beseitigt werden (vgl. BGH ZIP 1999, 447).

    Die Möglichkeit einer Zwischenfeststellungsklage besteht immer dann, wenn mit der Klage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden (BGH ZIP 1999, 447).

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Ein solcher Vertrag, durch den die Vertragsparteien einen Dritten durch bewusstes Zusammenwirken schädigen, verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 1996, 869; Palandt/Ellenberger, 72. Aufl. 2013, § 138 BGB Rdnr. 61).
  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    52 aa) Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nur dann vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung -entstehen soll (BGH NJW-RR 2003, 577, 578; NJW 2004, 3326).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 46/12
    Der Anschlusswille soll grds. durch einen entsprechenden Sachantrag ausgedrückt werden, der eindeutig den Willen erkennen lässt, eine Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelsbeklagten zu erreichen (BGH WM 1990, 30; 2000, 3216).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17

    VOB-Vertrag: Auftragnehmerkündigung des Vertrages nach Unterbrechung der

    Allerdings kann die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Entscheidungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Berufungsinstanz in geeigneten Fällen dadurch beseitigt werden, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2 ZPO ergeht, durch das die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen dem Teilurteil und dem Schlussurteil ausgeräumt wird (BGH, Urteil vom 26.04.2012 - VII ZR 25/11; Urteil vom 28.11.2012 - VII ZR 270/01; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 46/12; juris).
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