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   OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11   

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https://dejure.org/2013,3044
OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11 (https://dejure.org/2013,3044)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 5 U 80/11 (https://dejure.org/2013,3044)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 5 U 80/11 (https://dejure.org/2013,3044)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (BAG NJW 2003, 1755 Rdnr. 47 juris m.w.N.; Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn 122; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 256 Rn 44).
  • BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass die Auswirkungen der Enteignung auf das Enteignungsobjekt bei der Festsetzung einer Enteignungsentschädigung nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHZ 30, 281 Rdnr. 14 juris).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ist im Hinblick auf die notwendige Verknüpfung des prozessualen Feststellungsinteresses mit der materiellen Berechtigung keine Prozessvoraussetzung, ohne deren Vorliegen dem Gericht eine Sachprüfung und ein Sachurteil grundsätzlich verwehrt wären (BGH NJW 1978, 2031, 2032; BGHZ 101, 290 Rdnr. 11 juris).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ist im Hinblick auf die notwendige Verknüpfung des prozessualen Feststellungsinteresses mit der materiellen Berechtigung keine Prozessvoraussetzung, ohne deren Vorliegen dem Gericht eine Sachprüfung und ein Sachurteil grundsätzlich verwehrt wären (BGH NJW 1978, 2031, 2032; BGHZ 101, 290 Rdnr. 11 juris).
  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99

    Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Die Klageabweisung durch Sachurteil verstößt nicht gegen § 528 ZPO, weil dem Kläger durch die erstinstanzliche Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition zuerkannt worden ist (BGH NJW-RR 2003, 931, juris Rdnr. 22).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen (BGH NJW 2006, 2548, Rdnr. 19 juris).
  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Eine Leistungsklage ist nicht zumutbar, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (BGH MDR 2008, 461 zu Schadensersatzanspruch; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 256 Rn 7a).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 2 U 126/97

    Entschädigungsberechnung und Verkehrswertermittlung bei Grundabtretung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 80/11
    Es kommt also auf die Verhältnisse an, die gegeben waren, als das Grundstück an einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr noch teilnehmen konnte (Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR Brandenburg 2002, 75, Rdnr. 22 juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.05.2017 - 19 Sch 4/17

    Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens vor dem deutschen

    Ein solches Erfordernis ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 21.02.2013, Az: 5 U 80/11.

    Die vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21.02.2013, 5 U 80/11, juris Rz. 31, besagt nichts Gegenteiliges.

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16

    Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung:

    Das folgt aus der vertraglichen Natur der Schiedsgerichtsbarkeit und aus der grundsätzlichen Unwirksamkeit von Verträgen zu Lasten Dritter (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 26 Sch 8/06, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2013 - 5 U 80/11, juris; Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 1031 Rn. 18).
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