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   OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11   

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OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Unterlassung von Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Cannabis-Plantage in einem Privathaus; Abwägung des Grundrechts der Pressefreiheit gegenüber dem Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei Filmaufnahmen von einem öffentlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Unterlassung von Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Cannabis-Plantage in einem Privathaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1250
  • ZUM 2013, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 350/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Denn jedenfalls ist den Besonderheiten des Eilverfahrens bei der Beurteilung, was nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist, Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2010, Az. 2 U 36/10, zitiert nach juris Rdnr. 44 m. w. N.; Thüringer OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az. 2 U 350/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 15.08.1991 - 3 U 99/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Der Begriff der Zeitgeschichte beschränkt sich nicht auf Vorgänge historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2011, Az. VI ZR 26/11, zitiert nach juris Rdnr. 29 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Einem Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 22, 23 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG hinsichtlich der Verwendung von Aufnahmen des Verfügungsklägers auf dem Grundstück ...straße 20 und 21 in H... steht schon entgegen, dass die erforderliche Gesamtabwägung nicht in Bezug auf die Verwendung von Aufnahmen vorgenommen werden kann, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen noch offen ist, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2007, Az. VI ZR 265/06, zitiert nach juris Rdnr. 14).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    16 Zwar erstreckt sich das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörende Recht am eigenen Bild über den Anwendungsbereich der §§ 22, 23 KUG hinaus - die allein Schutz vor einer widerrechtlichen Verbreitung oder öffentlichen Zuschaustellung von Bildern bieten - auch auf die bloße Anfertigung von Bildnissen (vgl. BGH, Urt. v. 25. April 1995, Az. VI ZR 272/94, zitiert nach juris Rdnr. 15).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Erkennbar ist eine abgebildete Person, wenn sie begründeten Anlass hat anzunehmen, dass sie nach Art der Abbildung erkannt werden könnte (BGH, NJW 1971, 698, 670).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 36/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für ein kalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Denn jedenfalls ist den Besonderheiten des Eilverfahrens bei der Beurteilung, was nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist, Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2010, Az. 2 U 36/10, zitiert nach juris Rdnr. 44 m. w. N.; Thüringer OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az. 2 U 350/04, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Straftaten gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5. Juni 1973, Az. 1 BvR 536/72, Rdnr. 63) .
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • LG Bonn, 02.10.2017 - 1 O 122/17

    Anspruch auf Rückzahlung eines anteilig angezahlten Reisepreises und

    Dabei kann von Beiwerk i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG in Ansehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG nur dann ausgegangen werden, wenn eine zufällige Mitablichtung der Passagiere stattfindet, während der Fokus und das Zentrum des Bildes auf einer Landschaft oder Örtlichkeit liegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2016, Az.: 15 U 94/16 Rn. 77, zitiert nach juris) und die Örtlichkeit den Gehalt des Bildes so prägt, dass die Personenabbildung derart untergeordnet ist, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Charakter des Bildes zu verändern (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.05.2012, Az.: 1 U 26/11 Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 03.09.2018 - 16 U 144/17

    Die Durchführung von Dreharbeiten für einen Film oder eine Fernsehserie auf einem

    Das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörende Recht am eigenen Bild erstreckt sich über den Anwendungsbereich der §§ 22, 23 KUG hinaus - die allein Schutz vor einer widerrechtlichen Verbreitung oder öffentlichen Zurschaustellung von Bildern bieten - auch auf die bloße Anfertigung von Bildnissen (vgl. BGH NJW 2016, 1094 Tz. 31; OLG Brandenburg NJW-RR 2012, 1250 ff. hier zitiert nach juris Rn. 16; Palandt/Sprau, a.a.O.).
  • LG München I, 25.11.2021 - 26 O 2934/21

    Keine Rechtsverletzung durch Abbildung von Personen als Beiwerk

    Hierfür muss die Personenabb.ung derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich verändern (OLG München vom 31.5.1996 - 5 U 889/96; OLG Brandenburg vom 21.05.2012 - 1 U 26/11).
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