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   OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06   

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https://dejure.org/2006,3632
OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06 (https://dejure.org/2006,3632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 7 U 17/06 (https://dejure.org/2006,3632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 7 U 17/06 (https://dejure.org/2006,3632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung bestimmter Vergütungsklauseln in einem Preisverzeichnis und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse; Verwendung von nach den Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksamen Klauseln; Unangemessene Benachteiligung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § ... 940; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1; ; UKlaG § 4; ; UKlaG § 4 Abs. 1; ; UKlaG § 5; ; BGB § 207 Abs. 1; ; BGB § 207 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 2; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 315 c Abs. 2; ; BGB § 369 Abs. 1; ; BGB § 897; ; BGB § 1144; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Gebührenregelungen in den AGB einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307
    Unwirksamkeit von Vergütungsklauseln für in der Sphäre der Sparkasse liegende Ereignisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 860
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    An die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 2002, 2386).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann, wenn der auf Unterlassung in Anspruch genommene Verwender beanstandeter Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Zulässigkeit der früher von ihm benutzten Klauseln verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (BGH, NJW-RR 2001, 485, 487; BGH, NJW 2002, 2386).

  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann, wenn der auf Unterlassung in Anspruch genommene Verwender beanstandeter Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Zulässigkeit der früher von ihm benutzten Klauseln verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (BGH, NJW-RR 2001, 485, 487; BGH, NJW 2002, 2386).
  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 116/98

    Entgelt für die Nachforschungen über Kontenbewegungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    Dies gilt z. B. für Nachforschungen über Kontobewegungen im Hinblick auf die Berechnung von Rückerstattungsansprüchen des Kunden wegen unzulässig erhobener Entgelte (Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 24.02.2000 - 5 U 116/98 -).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen für eine unangemessene Benachteiligung ist in Anlehnung an die Unklarheitenregelung nach § 315 c Abs. 2 BGB auf die kundenfeindlichste Auslegung der zu prüfenden Allgemeinen Geschäftsbedingung abzustellen (BGH, NJW 2003, 1237, 1238; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305 c, Rn. 15).
  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 120/87

    Schadensumfang bei Verzug mit Rückzahlung eines Konsumentenratenkredits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    Des Weiteren ist nach höchstrichterlicher Rechtssprechung die Geltendmachung von Mahnkosten unberechtigt, wenn die Bank als Verzugsschaden die marktüblichen Bruttosollzinsen in Rechnung stellt und damit ihren Verzugsschaden abstrakt berechnet (3. Zivilsenat des BGH, Urteil vom 28.04.1988 - III ZR 120/87 -).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    e) Die für einen Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG erforderliche Wiederholungsgefahr (Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 1 UKlaG, Rn. 7; Senat ZMR 2004, 745, 746) ist gegeben.
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass Kreditinstitute, die nach öffentlichem Recht gegründet wurden, besser geführt würden oder straffer organisiert wären, als private Unternehmen und deshalb von vornherein größere Gewähr dafür böten, dass künftige Verwendungen zu Recht beanstandeter Allgemeiner Geschäftsbedingungen vermieden werden (BGH, NJW 1981, 2412 bezüglich der verklagten Stadt und der durch sie als Eigenbetrieb geführten Stadtwerke).
  • BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14

    Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen

    Aufgrund der gesetzlichen Sonderreglungen in § 675f und § 675k BGB können für die Beurteilung der hier durch den Kläger beanstandeten Klausel die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen zu Entgeltklauseln für die Ausgabe einer Ersatzkreditkarte (OLG Celle, WM 2000, 2237 ff.; OLG Brandenburg, ZIP 2007, 860 ff.; LG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 7 O 825/06, juris; LG Hamburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 312 O 72/13, juris) oder eines Ersatzsparbuchs (Senatsurteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97, WM 1998, 1623 f.) nicht fruchtbar gemacht werden.
  • OLG Schleswig, 07.07.2022 - 2 U 43/21

    Wirksamkeit zweier Preisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Diese Grundsätze führen dazu, dass eine Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts, wenn sie kraft ihrer Siegelungsberechtigung gemäß §§ 1 Abs. 4 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 16. Januar 2019 eine Löschungsbewilligung erteilt und mit ihrem Dienstsiegel versieht und damit eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 29 GBO errichtet (vgl. § 14 SpkG), hierfür ein Entgelt nicht erheben kann (OLG Brandenburg 21.6.2006 - 7 U 17/06, ZIP 2007, 860, 861; AG Steinfurt 26.7.1994 - 21 C 275/94, NJW-RR 1994, 1259; Staudinger/Piekenbrock/Rodi, BGB, 2019, Anh. zu §§ 305-310 F 30; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankenrechts-Handbuch, 5. Aufl., Rn. § 78 Rn. 138; Nobbe, WM 2008, 185, (194)).
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13

    Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

    Bei dieser besteht zwar Einigkeit besteht darüber, dass in den Fällen, in denen eine Beschädigung oder der Verlust der Karte auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist, eine Pflicht zur kostenlosen Überlassung der Ersatzkreditkarte besteht (OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 35, Zitat nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2006 - 7 U 17/06 -, ZIP 2007, 860; C in Schimansky/C/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. A., § 17, Rn. 27; O, WM 2002, 185, 191; Tin Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. A., Spez. AGB-Werke Teil 4 (5), Rn. 5).
  • SG Oldenburg, 22.02.2006 - S 7 U 180/05
    Sie selber erstattete BK-Anzeige wegen ihrer Beschwerden, betreffs einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule ist jetzt eine Klage unter dem Ak-tenzeichen S 7 U 17/06 anhängig.
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