Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24179
OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06 (https://dejure.org/2007,24179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 12 U 224/06 (https://dejure.org/2007,24179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 12 U 224/06 (https://dejure.org/2007,24179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für den Zeitraum bis einschließlich 15.05.2007 auf 72.000,00 EUR (Schmerzensgeld: 65.000,00 EUR; Feststellungsantrag: 7.000,00 EUR) und für die Zeit ab dem 16.05.2007 auf bis 60.000,00 EUR (Schmerzensgeld: 50.000,00 EUR; Feststellungsantrag: 7.000,00 EUR; Kosteninteresse der Klägerin hinsichtlich der einseitigen Teilerledigungserklärung: 338, 63 EUR; vgl. hierzu BGH MDR 2006, S. 109) festgesetzt, §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO.
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Aus den vorgenannten Gründen ist schließlich die von der Klägerin erklärte teilweise Erledigung des Rechtsstreits, die als Antrag auf Feststellung einer insoweit eingetretenen Erledigung aufzufassen ist (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa NJW 1999, S. 2516; NJW 1989, S. 2886; NJW 1984, S. 1901), ebenfalls unbegründet.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Berufungsgerichts dabei auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 nicht darauf beschränkt, lediglich Verstöße des Ausgangsgerichtes gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu prüfen, es hat vielmehr eine volle Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung dahingehend stattzufinden, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (vgl. BGH NJW 2005, S. 1583).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Unabwendbar ist ein Ereignis, das durch die äußerste mögliche Sorgfalt eines Idealfahrers nicht abgewendet werden kann, der alle möglichen Gefahrenmomente bei seinem Verhalten berücksichtigt hat, wobei derjenige, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG entlasten will, die Unabwendbarkeit des Unfalls darlegen und beweisen muss (BGH NZV 1992, S. 229; NZV 1991, S. 185; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 38. Aufl., § 17 StVG, Rn. 22 f m. w. N.).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Dabei darf der Kraftfahrer grundsätzlich auf das Unterlassen grober Verstöße durch andere Verkehrsteilnehmer vertrauen, maßgebend ist jedoch immer die Sachlage vor dem Unfall (BGH NJW 1986, S. 183; VersR 1985, S. 86; Hentschel, a. a. O., Rn. 22).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Unabwendbar ist ein Ereignis, das durch die äußerste mögliche Sorgfalt eines Idealfahrers nicht abgewendet werden kann, der alle möglichen Gefahrenmomente bei seinem Verhalten berücksichtigt hat, wobei derjenige, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG entlasten will, die Unabwendbarkeit des Unfalls darlegen und beweisen muss (BGH NZV 1992, S. 229; NZV 1991, S. 185; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 38. Aufl., § 17 StVG, Rn. 22 f m. w. N.).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Aus den vorgenannten Gründen ist schließlich die von der Klägerin erklärte teilweise Erledigung des Rechtsstreits, die als Antrag auf Feststellung einer insoweit eingetretenen Erledigung aufzufassen ist (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa NJW 1999, S. 2516; NJW 1989, S. 2886; NJW 1984, S. 1901), ebenfalls unbegründet.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1990 - 1 U 139/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers durch den Außenspiegel eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Im Regelfall ist - auch unter Berücksichtigung des Rechtsfahrgebotes - ein Seitenabstand von etwa einem Meter zu beachten, bei lebhaftem Fußgängerverkehr ist sogar ein größerer Abstand geboten (OLG Düsseldorf NZV 1992, S. 232; Hentschel, a. a. O., § 2 StVO Rn. 41).
  • LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Radfahrer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    20 Gleichwohl ist eine Haftung der Beklagten wegen eines erheblichen Mitverschuldens der Klägerin nicht gegeben, da diese zum einen plötzlich den Radweg verlassen hat und auf die Fahrbahn für die ihr entgegenkommende Richtung eingefahren ist und zum anderen den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat (vgl. auch BGH VersR 1963, S. 164 und 438; OLG Oldenburg DAR 1957, S. 99; LG Münster ZfS 2006, S. 79: in sämtlichen Fällen wurde eine 100ige Haftung des plötzlich auf die Fahrbahn auffahrenden Radfahrers angenommen, der sich in gleicher Richtung wie der nachfolgende Pkw bewegte).
  • BGH, 06.11.1984 - VI ZR 26/83

    Ückschaupflicht des Straßenbahnfahrers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06
    Dabei darf der Kraftfahrer grundsätzlich auf das Unterlassen grober Verstöße durch andere Verkehrsteilnehmer vertrauen, maßgebend ist jedoch immer die Sachlage vor dem Unfall (BGH NJW 1986, S. 183; VersR 1985, S. 86; Hentschel, a. a. O., Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht