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   OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17416
OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 66/11 (https://dejure.org/2012,17416)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 5 U 66/11 (https://dejure.org/2012,17416)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 5 U 66/11 (https://dejure.org/2012,17416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vertretung einer GmbH beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen fälschlich ins Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung für im Handelsregister eingetragene unrichtige Tatsache nur bei zurechenbar veranlasstem Rechtsschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung einer GmbH beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen nicht wirksam bestellten, aber im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    HGB § 15
    Gesellschaftsrecht, Handelsregister, tatsächliche Vermutung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Missbrauch der Blankounterschrift des erkrankten Geschäftsführers führt nicht zu wirksamer Vertretung der GmbH bei Grundstückskaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2103
  • MDR 2013, 105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 6 U 87/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 66/11
    Unter Bezugnahme auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 2010 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in dem Verfahren 6 U 87/07 macht er nunmehr geltend, es sei keineswegs unstreitig, dass G... N... nicht als Geschäftsführer der Beklagten gehandelt habe.
  • LSG Thüringen, 27.05.2013 - L 6 R 1615/11

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nur dann ist eine Tatsache "in dessen Angelegenheiten" einzutragen (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 21. Juni 2012 - Az.: 5 U 66/11, nach juris).
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