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   OLG Brandenburg, 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss-OWi 237/12 (155/12)   

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https://dejure.org/2012,16919
OLG Brandenburg, 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss-OWi 237/12 (155/12) (https://dejure.org/2012,16919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss-OWi 237/12 (155/12) (https://dejure.org/2012,16919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - (2 B) 53 Ss-OWi 237/12 (155/12) (https://dejure.org/2012,16919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Beweisantrag, Ablehnung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einhaltung der Bedienungsanleitung bei Geschwindigkeitsmessungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter Befreiung von dem Verbot der Beweisantizipation

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 1 S. 1; OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter Befreiung von dem Verbot der Beweisantizipation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweisantrag mal wieder zu schnell abgelehnt, oder: Auch im Bußgeldverfahren gilt zunächst mal die Amtsaufklärungspflicht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - Umfang der Beweisaufnahme

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG , 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Bei der Verwendung eines so genannten standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das hier verwendete Lasermessgerät Riegl VG 21- T zählt, ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 221 ; 43, 277, 283 f.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Bei der Verwendung eines so genannten standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das hier verwendete Lasermessgerät Riegl VG 21- T zählt, ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 221 ; 43, 277, 283 f.).
  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Nur durch diesen Test kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 f.; OLG Celle NZV 2010, 414-415).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.
  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08

    Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Denn die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für so genannte standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, das heißt, im geeichten Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei dem ihm vorausgegangenen Gerättest (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 248 f).
  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Nur durch diesen Test kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 f.; OLG Celle NZV 2010, 414-415).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG , 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung drängt sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein sog. standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung dann auf bzw. liegt nahe, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (OLG Brandenburg Beschluss vom 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss- OWi 237/12 (155/12) - in [...]; OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
    (2 B) 53 Ss-OWi 237/12 (155/12).
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