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   OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20   

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https://dejure.org/2020,29712
OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20 (https://dejure.org/2020,29712)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2020 - 6 W 38/20 (https://dejure.org/2020,29712)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 6 W 38/20 (https://dejure.org/2020,29712)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Die Beurteilung, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die Äußerung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II, Rn 10; BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12 - Diplomierte Trainerin, Rn. 14, jew. mwN).

    Irreführend ist eine Werbung, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers oder die von ihm angebotene Leistung hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14- Durchgestrichener Preis Rn 10 m.w.N.).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Das ist dann zu bejahen, wenn die in Rede stehenden (Waren oder) Dienstleistungen vollständig ungleichartig sind (BGH Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15 - Wettbewerbsbezug, Rn 16 ff, zit. nach juris).

    Die von der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren vorgebrachten Einwände rechtfertigen eine abweichende Wertung nicht, insbesondere ist der Sachverhalt in der von der Antragsgegnerin für ihre Ansicht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2017 ( I ZR 217/15 - Wettbewerbsbezug), in der der Bundesgerichtshof ein Wettbewerbsverhältnis verneint hatte, nicht vergleichbar.

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Die Beurteilung, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die Äußerung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II, Rn 10; BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12 - Diplomierte Trainerin, Rn. 14, jew. mwN).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Für die Annahme eines solchen Verhältnisses reicht es auch aus, wenn der Verletzer sich durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt und dass zwischen den Vorteilen, welche die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - I ZR 43/13 - nickelfrei Rn 32; Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal Rn 19; jew. zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.04.2020 - 6 W 31/20

    Wettbewerbswidrigkeit der Darstellung einer Fluglinie als "Lügenairlines"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Dazu hat der Senat in dem Beschluss vom 17.04.20 - 6 W 31/20, der ebenfalls einen Antrag der hiesigen Antragstellerin gegen die hiesige Antragsgegnerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Anlass hatte, wie folgt ausgeführt:.
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Für die Annahme eines solchen Verhältnisses reicht es auch aus, wenn der Verletzer sich durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt und dass zwischen den Vorteilen, welche die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, Urteil vom 10.04.2014 - I ZR 43/13 - nickelfrei Rn 32; Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal Rn 19; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2020 - 6 W 38/20
    Ein Schutzbedürfnis besteht auch und gerade betreffend solcher unwahrer Tatsachenbehauptungen, die im Gesamtzusammenhang offener Einzelaussagen versteckt zwischen den Zeilen stehen (BGH, Urteil vom 08.07.1980 - VI ZR 177/78).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 55/22

    Wettberwerblicher Unterlassungsanspruch bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Von daher kommt es im Streitfall auch nicht darauf an, ob die Parteien im Hinblick auf die von der Verfügungsbeklagten betriebene Verfolgung von Entschädigungsansprüchen gegen Luftfahrtunternehmen im Wettbewerb stehen (bejahend Senat, Beschluss vom 21.07.2020 - 6 W 38/20, GRUR-RS 2020, 17764, und Beschluss vom 17.04.2020 - 6 W 31/20, GRUR-RR 2020, 315, a.A. OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2021 - 20 U 239/20, GRUR-RR 2021, 278; LG Hamburg, Urteil vom 17.11.2022 - 312 U 26/20, Anlage BK3).
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