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   OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17   

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OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17 (https://dejure.org/2018,64623)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2018 - 11 U 61/17 (https://dejure.org/2018,64623)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2018 - 11 U 61/17 (https://dejure.org/2018,64623)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • LG Potsdam, 27.09.2012 - 6 O 311/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wertung einer individualvertraglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Unter Abweisung der Klage und Widerklage im Übrigen wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2012 - Aktenzeichen: 6 O 311/11 ab dem 01.05.2014 für unzulässig erklärt und der Kläger verurteilt, an die Beklagte 89.358,26 EUR zu zahlen.

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und auf die Widerklage unter Abweisung dieser im Übrigen die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts vom 27.09.2012 des beigezogenen Verfahrens 6 O 311/11 für unzulässig erklärt, den Kläger zur Zahlung von 71.192,12 EUR verurteilt und weiter festgestellt, dass die Beklagte ab dem 01.07.2014 nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist.

    Die Beklagte müsse sich auch nicht aufgrund des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2012 (Az.: 6 O 311/11) so behandeln lassen, als ob ein wirksames Anerkenntnis für einen unbefristeten Anspruch vorliege.

    Die Akte 6 O 311/11 (Landgericht Potsdam) hat der Senat zu Informationszwecken beigezogen.

    Der Beklagten stehen gegenüber dem Kläger aus den oben genannten Gründen die widerklagend geltend gemachten Ansprüche in Höhe von 89.358,26 EUR auf Rückzahlung der im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebenen Beträge aus dem Titel für das Verfahren 6 O 311/11, soweit vom Landgericht ausgeurteilt, sowie die ausstehenden Beiträge für beide Versicherungen im Rahmen der Beitragsfreistellung, und die im Wege der Klageerweiterung geltend gemachten Beträge für den Zeitraum Mai 2014 bis April 2016 zu.

    Selbst unter dem Gesichtspunkt, dass ihr die Gutachten schon im "Vorprozess 6 O 311/11" vorgelegen haben, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass eine Berufsunfähigkeit im Jahr 2011 nicht vorlag, kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen.

    Die Beklagte hat gegen den Kläger keinen Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2012 (Az.: 6 O 311/11) Das OLG Düsseldorf (Az.: 4 U 194/02; so auch Zöller-Herget, ZPO, § 767 Rn. 21) hat ohne weitere Begründung angenommen, dass eine Verknüpfung der vorliegenden Art möglich ist.Allerdings reicht es für die Begründetheit der Herausgabeklage noch nicht aus, dass die Vollstreckung gemäß § 767 ZPO endgültig für unzulässig erklärt worden ist (vergleiche BGH, Urteil vom 14.07.2008, Az.: II ZR 132/07).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    § 28 VVG selbst ist keine Rechtsgrundlage, aus der sich Obliegenheiten ableiten ließen und kann insbesondere nicht gemäß § 306 Abs. 2 BGB zur Lückenfüllung herangezogen werden, da es sich bei Art. 1 Abs. 3 EGVVG um eine gesetzliche Sonderregelung handelt, die in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Bestimmung des § 306 Abs. 2 BGB verdrängt (vgl. BGH, VersR 2011, 1550).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergleiche nur BGH, VersR 2011, 1550; VersR 2014, 699) die der Senat (vergleiche nur Urteil vom 09.10.2012, Az.: 11 U 172/11, juris) teilt, können Obliegenheitsverletzungen nur insoweit sanktioniert werden, als dies in der Klausel selbst wirksam vereinbart ist.

    Der BGH (VersR 2011, 1550), der ihre Anwendung auf Versicherungsbedingungen nicht ausschließt, hat hierzu ausgeführt, dass sie grundsätzlich bei Unwirksamkeit einer Klausel in einem vorformulierten Vertrag möglich ist, wenn dispositive Gesetzesbestimmungen - so wie hier - nicht zur Verfügung stehen, so dass das Regelungsgefüge eine Lücke aufweist.

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Deshalb ist die Analogie zu § 371 BGB nur gerechtfertigt, wenn die Schuld mit Sicherheit erloschen ist oder von Anfang an nicht bestanden hat (BGH, NJW 1983, 390, 391; WM 1989, 1514, 1516; WM 1994, 2033).

    Die dadurch entstehende Diskrepanz zwischen den Urteilen in dem Verfahren nach § 767 ZPO und über die Herausgabe nach § 371 BGB analog ist hinzunehmen (BGHZ 127, 146, 150).

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Vielmehr ergibt sich aus dem sanktionslosen § 31 VVG (BGH, Urteil vom 22.02.2017, Az.: IV ZR 289/14) und dem § 174 Abs. 1 VVG, dass Mitwirkungspflichten des Versicherten bestehen sollen.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil vom 22.02.2017, Az.: IV ZR 289/14 fortführend: BGH Urteil vom 05.07.2017, IV ZR 121/15), die der Senat teilt, ist das Interesse des Versicherungsnehmers als hoch einzustufen, Informationen über ihn betreffende Erkrankungen geheim zu halten und den Umgang damit zu kontrollieren.

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Der Einwand, ein Nachprüfungsverfahren nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess habe die mangelnde Berufsunfähigkeit ergeben, ist nicht deshalb nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, weil der Versicherer dies bereits im Vorprozess hätte geltend machen können (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2003, Az.: 4 U 194/02 zu der Verweisung auf einen Alternativberuf).

    Die Beklagte hat gegen den Kläger keinen Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2012 (Az.: 6 O 311/11) Das OLG Düsseldorf (Az.: 4 U 194/02; so auch Zöller-Herget, ZPO, § 767 Rn. 21) hat ohne weitere Begründung angenommen, dass eine Verknüpfung der vorliegenden Art möglich ist.Allerdings reicht es für die Begründetheit der Herausgabeklage noch nicht aus, dass die Vollstreckung gemäß § 767 ZPO endgültig für unzulässig erklärt worden ist (vergleiche BGH, Urteil vom 14.07.2008, Az.: II ZR 132/07).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Die Einstellungsmöglichkeit bei Wegfall der bedingungsgemäßen Voraussetzungen entspricht zudem dem Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, einen sozialen Abstieg des Versicherten im Arbeitsleben und in der Gesellschaft, also dem sozialen Umfeld, zu verhindern, denn wer gesundheitlich wieder arbeitsfähig ist oder bspw. als Selbständiger inzwischen seinen Betrieb umorganisiert hat, muss nicht mehr vor dem Abstieg geschützt werden (zu Sinn und Zweck: BGH, MDR 2012, 404; MDR 1987, 214 MDR 1986, 653; vergleiche im Übrigen die zutreffenden Ausführungen zu der Mitwirkungspflicht des Versicherten: Neuhaus, MDR 2013, 1201-1206).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Weder bedarf es eines solchen Grades an Konkretisierung, dass alle Eventualitäten erfasst sind und im Einzelfall keinerlei Zweifelsfragen auftreten können (BGH, VersR 2012, 323), noch ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot schon dann zu bejahen, wenn Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können (BGH, VersR 2017, 1330).
  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Weder bedarf es eines solchen Grades an Konkretisierung, dass alle Eventualitäten erfasst sind und im Einzelfall keinerlei Zweifelsfragen auftreten können (BGH, VersR 2012, 323), noch ist ein Verstoß gegen das Transparenzgebot schon dann zu bejahen, wenn Bedingungen noch klarer und verständlicher hätten formuliert werden können (BGH, VersR 2017, 1330).
  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Dies ist insbesondere von Bedeutung, soweit ihm ein bestimmtes Verhalten als Obliegenheit vorgeschrieben wird (BGH, VersR 2009, 1659 zu §â?¯6 VVGâ?¯a.â?¯F.).
  • BGH, 08.02.2012 - IV ZR 287/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes I beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
    Die Einstellungsmöglichkeit bei Wegfall der bedingungsgemäßen Voraussetzungen entspricht zudem dem Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, einen sozialen Abstieg des Versicherten im Arbeitsleben und in der Gesellschaft, also dem sozialen Umfeld, zu verhindern, denn wer gesundheitlich wieder arbeitsfähig ist oder bspw. als Selbständiger inzwischen seinen Betrieb umorganisiert hat, muss nicht mehr vor dem Abstieg geschützt werden (zu Sinn und Zweck: BGH, MDR 2012, 404; MDR 1987, 214 MDR 1986, 653; vergleiche im Übrigen die zutreffenden Ausführungen zu der Mitwirkungspflicht des Versicherten: Neuhaus, MDR 2013, 1201-1206).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner

  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

  • OLG Bremen, 12.09.2011 - 3 U 12/11

    Formularmäßige Vereinbarung von Nachuntersuchungen zur Prüfung des Fortbestehens

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16

    Fachpsychiatrische Zusatzbegutachtung; gesundheitliche Eignung; psychiatrisches

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2013 - 2 A 11071/12

    Zur Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit einer Begleitperson während der

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 6 A 1311/13

    Antrag eines städtischen Feuerwehrbeamten auf Zulassung der Berufung gegen seine

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

  • OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 11 U 172/11

    Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger

  • LG Hamburg, 09.11.2016 - 332 O 62/16

    Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit

  • OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11

    Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung

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