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   OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06   

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https://dejure.org/2006,21942
OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 12 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21942)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 12 U 19/06 (https://dejure.org/2006,21942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht wegen anwaltlicher Schlechtleistung bei Abschluss eines Vergleichs; Schaden als Folge einer Entscheidung des Geschädigten; Nichtvermietung einer gekauften Wohnung als wirtschaftlich unübliche Reaktion auf eine verzögerte Eigentumsumschreibung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    MaBV § 3; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 259; ; BGB § 139; ; BGB § 389; ; BGB § 397 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Dortmund, 25.08.2004 - 21 O 260/03

    Anspruch auf weitergehendes Schmerzensgeld aufgrund Verkehrsunfalls; Dauerschaden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Die Kläger nahmen in einem vor dem Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 21 O 260/03 geführten Rechtsstreit die L... auf Pfandfreigabe und Löschungsbewilligung in Anspruch.

    Weiterhin müssten sie ggf. die Kosten des Rechtsstreits im Verfahren 21 O 260/03 Landgericht Berlin tragen.

    Dass der Kaufpreis letztlich mittels Aufrechnung zwischen Bürgschaftsforderung und Kaufpreisforderung geleistet worden sei, habe sich erst mit Berufungsrücknahme vor dem Kammergericht im Rechtsstreit 21 O 260/03 Landgericht Berlin am 08.04.2004 ergeben.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Im Verhältnis zu einer Klage auf künftige Leistungen gemäß § 259 ZPO ist die Feststellungsklage nicht subsidiär (BGH NJW 1986, 2507; RGZ 113, 411).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Ein Schädiger haftet somit nicht für vom Geschädigten selbst verursachte Folgen, wenn für die Handlung des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis kein rechtfertigender Anlass bestand und die Handlung eine ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (BGH NJW 1971, 1980; BGH NJW 1995, 126; BGH NJW 1995, 451; BGH NJW 2001, 512).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Ein Schädiger haftet somit nicht für vom Geschädigten selbst verursachte Folgen, wenn für die Handlung des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis kein rechtfertigender Anlass bestand und die Handlung eine ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (BGH NJW 1971, 1980; BGH NJW 1995, 126; BGH NJW 1995, 451; BGH NJW 2001, 512).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Ein Schädiger haftet somit nicht für vom Geschädigten selbst verursachte Folgen, wenn für die Handlung des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis kein rechtfertigender Anlass bestand und die Handlung eine ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (BGH NJW 1971, 1980; BGH NJW 1995, 126; BGH NJW 1995, 451; BGH NJW 2001, 512).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    In einem solchen Fall ist eine auf Feststellung der Ersatzpflicht gerichtete Klage unbegründet (BGH NJW 1993, 648 (653, 654); Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Dem Kläger kann regelmäßig nicht angesonnen werden, entweder die erhobene Klage zurückzunehmen und von neuem den Rechtsstreit auf Leistung anhängig zu machen, oder aber bei Umwandlung der Feststellungsklage in eine Leistungsklage auf eine alsbaldige Entscheidung über seinen Anspruch, in vielen Fällen sogar auf eine Instanz für die Entscheidung über den Leistungsanspruch, zu verzichten (BGH LM § 256 Nr. 5; BGH NJW 1978, 210).
  • OLG Dresden, 29.01.1999 - 8 W 1964/98

    Auslegung der Rücksendung einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 12 U 19/06
    Ein konkludenter Verzichtsvertrag setzt wiederum darauf gerichtete Willenserklärungen voraus, die nicht schon in der Übersendung der Bürgschaftsurkunde allein liegen (OLG Dresden BB 1999, 497; OLG Hamburg NJW 1986, 1691).
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