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   OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17   

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https://dejure.org/2017,60857
OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17 (https://dejure.org/2017,60857)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - 5 U 64/17 (https://dejure.org/2017,60857)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 5 U 64/17 (https://dejure.org/2017,60857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zum Widerruf eines Prozessvergleichs; Beweiskraft des OK-Vermerks des zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes benutzten Faxgeräts

  • rabüro.de

    "OK"-Vermerk auf Sendeberichtbelegt keine erfolgreiche Übermittlung an Empfangsgerät

  • Anwaltsblatt

    § 538 ZPO
    Prozessvergleich widerrufen - Anwaltsfax bei Gericht unauffindbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zum Widerruf eines Prozessvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 538 ZPO
    Prozessvergleich widerrufen - Anwaltsfax bei Gericht unauffindbar

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 538 ZPO
    Prozessvergleich widerrufen - Anwaltsfax bei Gericht unauffindbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 762
  • AnwBl 2018, 363
  • AnwBl Online 2018, 537
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    Belegt wird nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (BGH, Beschluss vom 12.04.2016, Az. VI ZB 7/15; Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13; Beschluss vom 08.10.2013, Az. VIII ZB 13/13; Beschluss vom 14.05.2013, Az. III ZR 289/12).

    Letztlich ist der unter Beweis gestellte Klägervortrag dahin zu verstehen, dass die Signale, in die das Widerrufsschreiben umgewandelt worden ist, am 27.02.2016 vollständig vom Faxgerät der Briefannahmestelle des Amts- und Landgerichts Frankfurt (Oder) empfangen worden sind (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 14.05.2013, Az. III ZR 289/12).

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    Belegt wird nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (BGH, Beschluss vom 12.04.2016, Az. VI ZB 7/15; Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13; Beschluss vom 08.10.2013, Az. VIII ZB 13/13; Beschluss vom 14.05.2013, Az. III ZR 289/12).

    16 Unabhängig davon, dass der Beweis für den ordnungsgemäßen Zugang des Telefaxes derjenige zu führen hat, der sich hierauf beruft, ist jedoch zu berücksichtigen, dass Außenstehende in der Regel keinen Einblick in die gerichtsinternen Vorgänge und damit keinen Anhaltspunkt für etwaige Fehlerquellen haben, so dass es auch Sache des Gerichts ist, alle insoweit zur Aufklärung nötigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08.10.2013, Az. VIII ZB 13/13).

  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    Belegt wird nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (BGH, Beschluss vom 12.04.2016, Az. VI ZB 7/15; Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13; Beschluss vom 08.10.2013, Az. VIII ZB 13/13; Beschluss vom 14.05.2013, Az. III ZR 289/12).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    Belegt wird nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (BGH, Beschluss vom 12.04.2016, Az. VI ZB 7/15; Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13; Beschluss vom 08.10.2013, Az. VIII ZB 13/13; Beschluss vom 14.05.2013, Az. III ZR 289/12).
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    18 Unterstellt, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs des Vergleichswiderrufs kann auch nach ergänzender Aufklärung nicht erbracht werden, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass gegen die Versäumung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1973, Az. VII ZR 56/73; BAG, Urteil vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 367/97 und Urteil vom 21.02.1991, Az. 2 AZR 458/90).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 367/97

    Verspäteter Widerruf eines Vergleichs - Unbeachtlichkeit der Fristversäumung nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    18 Unterstellt, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs des Vergleichswiderrufs kann auch nach ergänzender Aufklärung nicht erbracht werden, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass gegen die Versäumung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1973, Az. VII ZR 56/73; BAG, Urteil vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 367/97 und Urteil vom 21.02.1991, Az. 2 AZR 458/90).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90

    Widerruf eines Prozessvergleichs - Bestimmung des Widerrufsempfängers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17
    18 Unterstellt, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs des Vergleichswiderrufs kann auch nach ergänzender Aufklärung nicht erbracht werden, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass gegen die Versäumung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1973, Az. VII ZR 56/73; BAG, Urteil vom 22.01.1998, Az. 2 AZR 367/97 und Urteil vom 21.02.1991, Az. 2 AZR 458/90).
  • ArbG Köln, 23.06.2021 - 3 Ca 5309/20
    Der "O. k.-Vermerk" auf einem Sendebericht belegt nach ganz überwiegender Meinung nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät des Gerichts (vgl. u.a. OLG Brandenburg - Urteil vom 21.12.2017 - 5 U 64/17 - juris; KG Berlin - Urteil vom 14.12.2000 - 20 U 3119/00; LAG Düsseldorf- Urteil vom 24.02.2004 - 8 Sa 1806/03 - juris mit weiteren Ausführungen).

    Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 ZPO ist nicht statthaft, weil es sich bei der Vergleichswiderrufsfrist nicht um eine Notfrist handelt, weswegen nach herrschender Meinung eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Vergleichswiderrufsfrist nicht in Betracht kommt (vergleiche BAG-Urteil vom 22.01.1998 - 2 AZR 367/97 - juris; OLG Brandenburg - Urteil vom 21.12.2017 - a.a.O).

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