Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung einer Umgangsregelung wegen Veränderung der für die ursprüngliche Regelung maßgeblichen Umstände; Abweichung vom Grundsatz der Kostentragung durch den Umgangsberechtigten
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; BGB § 1684; ; BGB § 1696; ; BGB § 1696 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 § 1696 Abs. 1
Erleichterung der Kostentragungspflicht des Umgangsberechtigten aus Billigkeitsgründen zum Wohl des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 11.01.2007 - 23 F 93/06
- OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07
Allerdings sind die Kosten des Umgangs grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen (BGH, FamRZ 1995, 215; FamRZ 2002, 1099). - BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93
Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07
Allerdings sind die Kosten des Umgangs grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen (BGH, FamRZ 1995, 215; FamRZ 2002, 1099).
- OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09
Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer …
Die vorstehend angeführten eine Mitwirkung des sorgeberechtigten Elternteils an dem Aufwand der Umgangsausübung tragenden Gesichtspunkte beanspruchen uneingeschränkte Geltung aber auch in den Fällen des Wegzuges des umgangsberechtigten Elternteils (vgl. für den Fall des Wegzuges des Umgangsberechtigten und einer "echten" Kostenbeteiligung des sorgeberechtigten Elternteils: Beschluss des 2. Familiensenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22. Februar 2007, Az. 10 WF 49/07 - zitiert nach juris).