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   OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07   

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https://dejure.org/2008,25363
OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07 (https://dejure.org/2008,25363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2008 - 12 U 200/07 (https://dejure.org/2008,25363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 12 U 200/07 (https://dejure.org/2008,25363)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07
    Zwar darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1994, 566; NJW 1994, 1880; NJW-RR 1997, 441; NJW 1999, 2123; NJW-RR 2002, 1436; FamRZ 2005, 700; NJW-RR 2006, 937; ebenso BVerfG NJW 1992, 678; NJW 2003, 2524) eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will.

    Hat ein Gericht erst in der mündlichen Verhandlung einen erforderlichen Hinweis erteilt, ist es auch zur Wiedereröffnung der bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn die Partei hierauf entscheidungserhebliches Vorbringen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz vorträgt (BGH NJW 1999, 2123; NJW-RR 2007, 412).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07
    In Überleitungsfällen ist allerdings bei der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB der Fristbeginn unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bilden (BGH, Urteil v. 23.01.2007, NJW 2007, 1584 ff; Senatsurteil v. 28.09.2006, 12 U 46/06), so dass nicht allein auf den Stichtag des 01.01.2002 abzustellen ist.

    Die absolute Frist des § 199 Abs. 4 BGB von 10 Jahren ab Entstehung des Anspruchs beginnt bei übergeleiteten Ansprüchen erst ab dem 01.01.2002 zu laufen (BGH NJW 2007, 1584), so dass auch aus diesem Grunde keine Verjährung eingetreten ist.

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 12 U 200/07
    Entscheidend sind dabei die Umstände des Einzelfalls, wobei der Art und Bedeutung des Rechts, um dessen Verwirkung es geht, besondere Bedeutung zukommt (BGH NJW 2007, 2183).

    Dabei ist Kenntnis des Berechtigten vom Bestehen des Rechts nicht erforderlich (BGH NJW 2007, 2183).

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 156/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Umfang der

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22. Mai 2008 - 12 U 200/07 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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