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   OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04   

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https://dejure.org/2004,5997
OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04 (https://dejure.org/2004,5997)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - 2 U 16/04 (https://dejure.org/2004,5997)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 2 U 16/04 (https://dejure.org/2004,5997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Scheiterns eines Investitionsvorhabens; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschuldetes Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist; Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Missachtung einer Anweisung durch ansonsten zuverlässige ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltlicher Sorgfaltsverstoß in Gestalt einer unzureichenden Organisation der Überwachung der Rechtsmittelfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Namentlich bei der Einzelweisung, einen bestimmten unterschriebenen Schriftsatz per Telefax an das Gericht zu senden, kommt es auf organisatorische Vorkehrungen zur Ausgangskontrolle dann nicht an, wenn der Schriftsatz aufgrund einer Verwechslung in Gestalt einer nicht unterzeichneten Abschrift übermittelt worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 935).

    Anders als bei der Versendung eines nicht unterschriebenen Schriftsatzes - wie im Fall BGH, NJW-RR 2003, 935 - hätte vorliegend durch eine Ausgangskontrolle das Versäumnis der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vor Fristablauf bemerkt werden müssen.

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Werden solche organisatorischen Vorkehrungen nicht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung vorgetragen und glaubhaft gemacht, ist ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten zu vermuten und der Antrag auf Wiedereinsetzung zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 2004, 688).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Der Rechtsanwalt muss zur Wahrung von Rechtsmittelfristen eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2002, 1577).
  • LG Cottbus, 22.01.2004 - 6 O 15/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Januar 2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Az. 6 O 15/03 - wird verworfen.
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Es bleibt sinnvoll und notwendig, dass Anweisungen darüber bestehen, wie die Mitarbeiter eine vollständige Übermittlung per Telefax sicherzustellen haben und unter welchen Voraussetzungen sie eine Frist als erledigt vermerken dürfen (BGH, NJW 2004, 367).
  • BGH, 23.09.1998 - XII ZB 99/98

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Sie hätte dazu angehalten werden müssen, im Wege einer Ausgangskontrolle vor Beendigung ihrer Tätigkeit die Erledigung der Frist abschließend zu kontrollieren (BGH, VersR 1999, 1303).
  • BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00

    Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 U 16/04
    Er hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Frist im Fristenkalender erst dann als erledigt gekennzeichnet wird, wenn der Schriftsatz abgesandt oder zumindest postfertig gemacht ist (vgl. BGH NJW 2004, 668, 689; NJW 2000, 1957).
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